Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Wer Immobilien vererbt, sollte jetzt handeln

400.000 Euro Freibetrag sind noch möglich. Doch der Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer neu. Ein Berliner Steuerberater rät zum Handeln.

Rüdiger Stumpf
Rüdiger Stumpf
7 Min

Noch profitieren Familien von Freibeträgen von 400.000 Euro pro Kind – doch das steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr die Erbschaftsteuer neu bewerten. Experten rechnen damit, dass es danach schwieriger wird, Vermögen zu vererben.

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