BERLIN, 23. August. Das Bundesfinanzministerium will die geplante Besteuerung der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz offensichtlich doch nicht realisieren. "Es laufen Gespräche mit den Ländern, wie der Erlass anzuwenden ist", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres sollen Arbeitnehmer für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz Steuern zahlen. Das sieht der so genannte Telefonkostenerlass vor, eine gemeinsame Regelung von Bund und Ländern. Enormer AufwandWirtschaftsvertreter und Verbände hatten dagegen protestiert. Jetzt suchen Experten aus dem Bundesfinanzministerium gemeinsam mit Vertretern der Ländern nach Auswegen. "Das Ergebnis bleibt abzuwarten", hieß es im Finanzministerium. Vieles deutet darauf hin, dass der Telefonkostenerlass ergänzt wird um einen zweiten, so genannten "klarstellenden" Erlass. In ihm könnte eine Steuerbefreiung ohne Nachweispflicht festgeschrieben werden. Die Internetbesteuerung würde faktisch aufgehoben, ohne dass das Finanzministerium den Erlass zurückziehen müsste. "Wir wollen die Internetnutzung in Deutschland nicht gefährden", sagte die Sprecherin des Finanzministeriums. Allerdings hielte sie einen klarstellenden Erlass nicht für die optimale Lösung, da er zur Verwirrung beitrüge. Mit Genugtuung habe man zur Kenntnis genommen, dass Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) den Erlass zurückziehen wolle, hieß es in der Düsseldorfer Staatskanzlei. Die Besteuerung des Internets hatte bei Vertretern der Wirtschaft einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die Steuer bedeute für die Unternehmen einen enormen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stünde. BDI-Steuerexperte Berthold Welling sagte, dass die Verwaltungskosten die Steuereinnahmen um das Vierzigfache überträfen.
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