Müller hatte die Vorwürfe vehement bestritten und jede Nähe zu Rechtsradikalen von sich gewiesen. Sie habe den Nazi-Gruß nicht gezeigt. Die fragliche Geste in dem Video sei eine Anheizer-Bewegung für das Publikum gewesen. Für die Sängerin gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln. Im Zusammenhang mit dem Eklat hatte die Polizei im vergangenen Jahr das Wohnhaus der 34-Jährigen in Leipzig durchsucht.
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