Vergesellschaftung

Erst Vonovia, dann VW? Die nächste Stufe der Enteignung rückt näher

Die Wegner-CDU hat es verbockt: Jetzt darf Berlin endlich sozialistisch werden. Doch warum nur Wohnungskonzerne vergesellschaften? Artikel 15 gibt noch viel mehr her.

6 Min
Wen können wir noch enteignen? Heidi Reichinnek (Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag) und Elif Eralp (Spitzenkandidatin der Linken in Berlin)

Wen können wir noch enteignen? Heidi Reichinnek (Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag) und Elif Eralp (Spitzenkandidatin der Linken in Berlin)

© imago/Alon David/imago/STEINSIEK.CH

Zu hohe Mieten, zu wenig Bauland, verwahrloste Wohnungen – trotz Gesetz zur Wohnungsaufsicht und der weltweit größten innerstädtischen Brachfläche hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) es nicht geschafft, die Missstände bei der Berliner Wohnungswirtschaft zu beheben. Wohnungskonzerne wie Deutsche Wohnen oder Heimstaden beuten weiter ungestraft ihre Mieter aus, und auf dem 355 Hektar großen Tempelhofer Feld tummeln sich weiterhin nur Inlineskater, aber keine Bauarbeiter.

Jetzt ist es zum Handeln zu spät. Die Linke und Elif Eralp übernehmen wohl das Rote Rathaus. Wegners Finanzsenator Stefan Evers (CDU) mag in den sozialen Medien noch so sehr gegen den um sich greifenden Kommunismus wettern und vor der drohenden Staatspleite warnen: Die CDU hatte drei Jahre Zeit, die Missstände zu beheben. Es ist nichts geschehen. Rot-Grün-Rot will nun die Vergesellschaftung von Konzernwohnungen durchsetzen. Doch: Warum nur Wohnraum vergesellschaften?

Der Artikel 15 des Grundgesetzes spricht nicht nur von Grund und Boden, sondern ausdrücklich auch von Produktionsmitteln. Die Linke hat Blut geleckt. Und Verfassungsrechtler geben grünes Licht.

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