Es lebe die heilige Freiheit!

Stephan Speicher
2 Min

Man sagt es nicht leichtfertig, aber was wahr ist, soll wahr bleiben. Diesmal hat Eberhard Diepgen etwas Richtiges getroffen: "Darf ein Scientologe Stauffenberg darstellen? Natürlich, wenn er ein guter Schauspieler ist." Und Tom Cruise ist ein guter Schauspieler, einer zumindest, der das Publikum anzieht. Auch ein anderer ehemaliger Regierender Bürgermeister meldete sich in dieser Sache zu Wort, Klaus Schütz. "Dass wir allen Grund zur Freude über die Tatsache haben, dass sich Berlin endlich weltweit durchgesetzt hat als ein Filmstandort der ersten Klasse", das allerdings ist ein weniger schönes Argument, ein Argument aus der Koofmich-Klasse. Nicht die Wirtschaftsförderung der Stadt steht hier zur Debatte (und übrigens auch nicht das Image der Deutschen). Zur Debatte steht die Kunstfreiheit.Die Gegner des Filmprojekts argumentieren mit dessen Gegenstand, mit dem, was Stauffenberg und der deutsche Widerstand gegen Hitler forderten. Der 20. Juli 1944 sei eine Tat gegen den Totalitarismus gewesen. Die Scientologen aber seien totalitär, und Tom Cruise sei der Apostel dieses religiös aufgemachten Totalitarismus. Das Argument hat etwas für sich; es ist auch nicht auszuschließen, dass der Erfolg, den ein Stauffenberg-Film mit Tom Cruise haben soll, Wasser auf die Mühlen der Scientologen wäre (Berliner Zeitung vom 4. Juli 2007). Dazu kann sich jeder seine Meinung bilden und danach den Film besuchen oder nicht. Anders stellt sich die Lage für die Bundesregierung dar, die um eine Drehgenehmigung im Bendlerblock gebeten wurde, in dessen Hof Stauffenberg und seine Mitverschwörer Olbricht, Mertz von Quirnheim und von Haeften am Abend des 20. Juli erschossen wurden. Eine große Produktion bittet um Hilfe, und diese Hilfe sollte nur bei schweren Einwänden verweigert werden. Solche Einwände könnten etwa das Geschichtsbild betreffen. Die religiösen Überzeugungen eines Schauspielers - und sei er der Hauptdarsteller - zählen nicht dazu.Es ist nicht verboten, Scientologe zu sein. Man kann als Scientologe ein Geschäft führen, als Klempner oder Anwalt arbeiten. Und ausgerechnet als Künstler soll man sich von Staats wegen einschränken lassen? Die Scientologen werden vom Verfassungsschutz beobachtet? Der Verfassungsschutz beobachtet viel. Das Verbot, im Bendlerblock zu drehen, ist keine Zensur im strengen Sinne. Es ist aber eine Maßnahme in zensurierendem Geist, wenn die Regierung es sich erlaubt, die nötige persönliche Substanz der Künstler zu bestimmen. Doch ob ein Künstler ein vernünftiger oder von Wahnideen geleiteter Charakter ist, das kann dem Staat gleich sein. Es muss ja nicht einmal für die künstlerische Arbeit etwas bedeuten.

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