Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA hat Island wegen einer seit Jahrzehnten nicht ausreichend umgesetzten Verpflichtung vor den EFTA-Gerichtshof gebracht. Nach Angaben der Behörde fehlt eine Regel, die bereits übernommene Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums bei Konflikten mit anderen nationalen Gesetzen absichert. Der Schritt wurde bereits am 30. September bekannt gegeben.
Der Rechtsstreit betrifft eine Verpflichtung aus dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR. Island gehört diesem seit dem Jahr 1994 an. Die Regierung hat inzwischen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Lücke schließen soll. Im Parlament stößt das Vorhaben allerdings auf Widerstand.
Gemeinsame Rechte dürfen nicht ins Leere laufen
Island ist kein Mitglied der Europäischen Union. Über den EWR nimmt es jedoch zusammen mit Norwegen und Liechtenstein am EU-Binnenmarkt teil. Das erleichtert unter anderem den Handel und ermöglicht Bürgern, in anderen beteiligten Ländern zu leben und zu arbeiten. Dafür übernehmen die Staaten zahlreiche gemeinsame Vorschriften.
Im aktuellen Fall geht es um das sogenannte Protokoll 35 des EWR-Abkommens. Es soll sicherstellen, dass eine solche Vorschrift nach ihrer Übernahme in nationales Recht nicht durch ein widersprechendes Gesetz ausgehebelt wird.
Vereinfacht gesagt: Gibt eine übernommene EWR-Regel einem Bürger einen Anspruch, darf eine andere nationale Vorschrift diesen nicht einfach zunichtemachen. Nach Einschätzung der ESA fehlt in Island die rechtliche Absicherung dafür. Betroffene könnten deshalb Rechte verlieren, die ihnen eigentlich zustehen.
Ein Streit mit konkreten Folgen
Dass dies mehr als eine theoretische Frage ist, zeigt ein Fall zu Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs. Eine isländische Frau hatte zeitweise in Dänemark gearbeitet. Nach den übernommenen EWR-Regeln musste diese Beschäftigung bei der Berechnung ihrer Leistungen in Island berücksichtigt werden. Eine andere isländische Vorschrift ließ jedoch nur Einkommen aus Island gelten.
Die ESA beschrieb den Fall bereits im Jahr 2024 als Beispiel für die Folgen der fehlenden Vorrangregel. Obwohl Gerichte den EWR-rechtlichen Anspruch bestätigt hatten, hatte die Frau nach damaligem Stand nicht die volle ihr zustehende Leistung erhalten.
Die Behörde hatte erstmals im Jahr 2012 Bedenken zur Umsetzung geäußert. Ein förmliches Verfahren folgte im Jahr 2017, eine begründete Stellungnahme im Jahr 2020. Islands Oberster Gerichtshof bestätigte im Jahr 2024, dass das nationale Recht keine allgemeine Vorrangregel im Sinne des Protokolls enthält.
Regierung will die Lücke schließen
Der aktuelle Gesetzentwurf im isländischen Parlament soll ausdrücklich festlegen, wie solche Rechtskonflikte gelöst werden. In der Begründung erklärt die Regierung, Bürger und Unternehmen müssten ihre Rechte aus dem EWR-Abkommen vollständig nutzen können. Frühere Entwürfe waren vor Ende der jeweiligen Sitzungsperiode nicht abschließend beraten worden.
Die Regierung betont zugleich eine Grenze: Die Vorrangregel betrifft gewöhnliche Gesetze, nicht die Verfassung. Es geht damit nicht darum, sämtliches EU-Recht automatisch über isländisches Recht zu stellen.
Nach einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Senders RÚV forderte Zentrumsparteichef Sigmundur Davíð Gunnlaugsson, den Entwurf von der Tagesordnung zu nehmen und Islands Position vor Gericht zu verteidigen.
Einige Medien ordnen den Konflikt in die erneute Debatte über Islands Verhältnis zur EU ein. Bei einem Referendum am 29. August hatten 52,8 Prozent der Abstimmenden eine Wiederaufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen abgelehnt, 47,2 Prozent waren dafür. Die isländische Regierung erklärte anschließend, die Gespräche nicht wieder aufzunehmen. Zur Abstimmung stand zunächst nur die Fortsetzung der Verhandlungen, nicht der EU-Beitritt selbst.
Islands bestehende Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen bleiben davon unberührt. Über deren Erfüllung soll nun der EFTA-Gerichtshof entscheiden.
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