Seit Jahren wechseln sich bei der EU-Chatkontrolle Ankündigungen, Verschiebungen und neue Anläufe ab. Dabei geht es um weit mehr als ein weiteres Gesetzgebungsverfahren. Im Kern steht die Frage, ob die private Kommunikation von rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union künftig in großem Umfang automatisiert durchsucht werden darf.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag einem Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 zugestimmt. 331 Abgeordnete stimmten dafür, 304 dagegen, elf enthielten sich. Damit kann das Parlament bereits am Donnerstag über die Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen, die im vergangenen April abgelaufen ist. IT-Sicherheitsforscher, Datenschutzorganisationen und mehrere Europaabgeordnete kritisieren das Verfahren scharf. Selbst die zuständige Berichterstatterin spricht von einem „unlauteren Manöver“.
Die Gesellschaft für Informatik (GI) forderte die Europaabgeordneten auf, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen und das Dossier zunächst im zuständigen Innenausschuss zu beraten. GI-Präsidiumsmitglied Martin Weigele reichte darüber hinaus einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.
Datenschutz
Streit im EU-Parlament: Chatkontrolle nach „Verfahrenstrick“ vor Rückkehr
Die Chatkontrolle schien erledigt. Doch kurz vor der Sommerpause nimmt sie eine überraschende Wendung – und entfacht einen Machtkampf im EU-Parlament.
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Parlamentspräsidentin Roberta Metsola steht wegen des Dringlichkeitsverfahrens zur Chatkontrolle in der Kritik.
© Michael Kappeler/dpa
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