Ex-Geschäftsführer soll 200 000 Euro Schadensersatz zahlen - Prozess um Tierheim-Skandal endet ohne Einigung

Oberhemden und Unterhosen für den Tierschutz

Sabine Deckwerth
3 Min

Eine Einigung hätte vermutlich beiden Seiten gutgetan: Dem Tierschutzverein, weil dann erst mal Schluss wäre mit negativen Schlagzeilen über die Veruntreuung von Spendengeld. Und dem ehemaligen Geschäftsführer des Tierheims, Volker Wenk, auch. Weil dann ein bisschen Ruhe eingezogen wäre in sein Leben, immerhin ist Wenk inzwischen 69 Jahre alt. Aber alle Mühen der Richter waren vergeblich: "Die Güteverhandlung verlief leider erfolglos", hieß es am Freitag am Ende vor dem Landgericht für Zivilsachen. Wenk selbst wurde im Gerichtssaal nicht gesehen. Er wolle sich nicht fotografieren lassen und warte deshalb in seinem Auto unten vor dem Gebäude, ließ sein Anwalt ausrichten.Am Tegeler Weg wird um rund 200 000 Euro Schadensersatz prozessiert, den der Tierschutzverein von seinem einstigen Geschäftsführer verlangt. Es geht um den Tierheim-Skandal vor vier Jahren und um Unregelmäßigkeiten, die Wenk vorgeworfen werden. Den größten Posten, den er erstatten soll, machen Honorare in Höhe von rund 75 000 Euro aus. Wenk, damals bereits im Ruhestand, soll diese Zahlungen in der Zeit von Januar bis Oktober 2004 erhalten haben. Unklar sei, ob er dazu berechtigt war, sagte der Vorsitzende Richter. Generell stellte er fest: "Auf jeden Fall hat Herr Wenk in einem bestimmten Umfang Vereinskasse und Privatkasse nicht strikt voneinander getrennt." Die Akten enthalten des Weiteren 167 Quittungen von privaten Abendessen mit einer Gesamtsumme von rund 9 300 Euro, die Wenk über das Tierheim abgerechnet haben soll, darunter auch "großzügige Geburtstagsessen mit seinen Mitarbeitern", wie der Richter sagte. Wenk soll für diese Essen auch Personen angegeben haben, die gar nicht dabei waren. Bei anderen Quittungen geht es um den Kauf von sechs Oberhemden und einigen Unterhosen in einem Kaufhaus in Japan. Sein Mandant halte diese Rechnungen für eine Verwechslung, sagte Wenks Anwalt dazu. Er habe die japanischen Kauf-Belege nicht lesen können.Wieder eine andere Rechnung betrifft Fliesenlegerarbeiten in Höhe von 9 200 Euro. Bei ihr spreche "vieles dafür, dass die Fliesen nicht dem Tierheim zugute kamen", sagte der Richter. Zudem soll Wenk Spendenquittungen in Höhe von 18 000 Euro ausgestellt haben. Dieses Geld war dann aber nicht beim Tierschutzverein angekommen.Jeder Griff in die Kasse muss bewiesen werden - ein aufwendiges Unterfangen bei 400 Einzelfällen. Ein Vergleich könnte vieles vereinfachen. Zur Zahlung von 50 000 Euro hat sich Wenk bereit erklärt. Auf 150 000 Euro würde sich das Tierheim einlassen. Zu einem Kompromiss war am Freitag keine Seite bereit. "Sie sollten noch einmal in sich gehen", gab der Richter beiden Parteien mit auf den Heimweg.

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