Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere Führungsmitglieder des Senders erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft wird Schlesinger Untreue in 26 Fällen vor.
Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. „Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften“, teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur mit.
Neben der ehemaligen Intendantin sind der frühere Verwaltungsdirektor, die frühere juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt. Ihnen wird Untreue in jeweils fünf, sechs und 13 Fällen zur Last gelegt. In sieben Fällen gehen die Ermittler jeweils von einem besonders schweren Fall aufgrund der „gewerbsmäßigen Begehungsweise“ beziehungsweise des besonders hohen Schadens aus.
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Hauptsächlich geht es laut Staatsanwaltschaft um die Zahlung sogenannter variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und andere Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese sollen unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden sein.
Zudem geht es um Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der ARD-Geschäftsführung und Bewirtungskosten, die Schlesinger sich für private Veranstaltungen und eine Urlaubsreise vom RBB erstatten lassen haben soll.
Schlesinger und RBB streiten um Millionensumme
Nachdem zahlreiche Vorwürfe hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern bekannt geworden waren, hatte Schlesinger im Sommer 2022 ihr Amt als ARD-Vorsitzende abgegeben. Wenig später musste sie auch als RBB-Intendantin gehen.
Bei den Vorwürfen ging es um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Seit ihrer Entlassung streiten Schlesinger und der RBB um hohe finanzielle Forderungen an den jeweils anderen. Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert hingegen, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.
Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen.
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