Der frühere Ost-Berliner Kaufmann Michael Wischnewski, Chef der Firmengruppe F. C. Gerlach, muß 50 Millionen Mark an das Bundesfinanzministerium überweisen. Das entschied das Berliner Kammergericht.Damit mußte Michael Wischnewski, der einstige Vertraute des Chefdevisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski, die zweite Niederlage vor Gericht innerhalb weniger Wochen hinnehmen. Nachdem er bereits Ende Oktober im Streit um einen Teil des Gerlach-Firmenvermögens in Liechtenstein unterlegen war, verlor er am vergangenen Freitag auch in einem Revisionsprozeß vor dem Berliner Kammergericht.Die Entscheidung trifft Wischnewski doppelt hart: Nicht nur, daß er rund 50 Millionen Mark an das Bundesfinanzministerium zurückzahlen muß; das Gericht hält es auch für erwiesen, daß seine zu DDR-Zeiten in Ost und West agierende Firmengruppe kein Privatunternehmen war. Damit ist die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger der DDR Eigentümerin sämtlicher Vermögenswerte der Firma F. C. Gerlach im In- und Ausland.Wischnewski ist vom Gericht auch verpflichtet worden, sämtliche Geschäfte und Kontenverfügungen aus seinem Firmenreich seit der Wende offenzulegen. Hoffnung für deutsche Ermittler: Sie gehen davon aus, daß über das verzweigte Gerlach-Imperium seit Ende 1989 mehrere Millionen Mark an Stasigeldern und DDR-Volksvermögen ins Ausland abgeflossen sind.Mit dem neuerlichen Erfolg hat das Bundesfinanzministerium gute Aussichten, nun auch noch die beiden ausstehenden Prozesse um das Wischnewski-Vermögen im kommenden Februar in Wien und in Israel zu gewinnen. Insgesamt streitet das Bundesfinanzministerium mit dem seit vergangenem Jahr in Israel lebenden Geschäftsmann um 380 Millionen Mark. +++
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