Russland-Politik

Exklusiv: „Russen aus dem Land werfen“ – BSW stellt Strafantrag gegen Strack-Zimmermann

Die Berliner BSW-Co-Landesvorsitzende Josephine Thyrêt hat Strafantrag gegen die FDP-Politikerin gestellt. Nun sollen die Strafverfolgungsbehörden mögliche Verstöße prüfen.

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Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Gegen die FDP-Politikerin liegt ein Strafantrag des BSW vor.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Gegen die FDP-Politikerin liegt ein Strafantrag des BSW vor.

© Kay Nietfeld

Das BSW geht juristisch gegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor. Josephine Thyrêt, Co-Landesvorsitzende des Berliner Landesverbandes, hat der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Strafantrag übermittelt. Das Schreiben liegt der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung exklusiv vor.

Anlass ist eine Äußerung, die die FDP-Politikerin Anfang des Monats in einem Interview mit Welt-TV getätigt hat. In einer Aufzählung möglicher deutscher Reaktionen auf russische hybride Aktivitäten forderte sie, „Russen aus dem Land werfen“. Der Antrag bittet um Prüfung, ob damit der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs erfüllt sein könnte. Ausdrücklich betont das BSW, mit dem Schritt sei „keine Feststellung verbunden, dass Frau Strack-Zimmermann eine Straftat begangen hat“. Dennoch soll eine juristische Prüfung erfolgen.

Eine der schärfsten Kritikerinnen des Kreml

Strack-Zimmermann gilt als eine der schärfsten Kritikerinnen Russlands. Die FDP-Politikerin sitzt im Europäischen Parlament und führt dort den Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung. Bei Forderungen nach schärferen Maßnahmen gegen Wladimir Putin steht sie regelmäßig an vorderster Stelle. Nun könnte sie sich zumindest in der Wortwahl vergriffen haben. Geprüft werden soll das jedenfalls.

Das fünfminütige Interview veröffentlichte Welt-TV am 1. September 2026. Es ging darum, wie Deutschland auf mutmaßlich von Russland ausgehende hybride Aktivitäten reagieren solle, etwa auf den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle, für den die Bundesregierung inzwischen offiziell Russland verantwortlich macht. Nach der Dokumentation des BSW lautet die maßgebliche Aussage: „Ukraine weiter unterstützen, Assets nutzen, Russen aus dem Land werfen, das Geld sperren.“

„Russen aus dem Land werfen“ – ohne Einschränkung

In seiner Pressemitteilung argumentiert das BSW, in dem Satz sei „nicht von Agenten, Straftätern, sanktionierten Personen oder Menschen die Rede, bei denen ein konkreter gesetzlicher Ausweisungsgrund festgestellt worden wäre“. Verwendet wird ohne erkennbare Einschränkung der Begriff „Russen“. Auch die Formulierung „aus dem Land werfen“ unterscheide sich erheblich von rechtsstaatlich bestimmten Begriffen wie „Aufenthaltsstatus überprüfen“ oder „bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausweisen“.

Der Schriftsatz regt die Staatsanwaltschaft Berlin und den Generalbundesanwalt in Karlsruhe an, das vollständige Interview zu sichern und zu transkribieren. Inhaltlich grenzt er den Fall von der Rechtsprechung zu Parolen wie „Ausländer raus“ ab.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 selbst die Liedzeile „Amis, Russen, Fremdvölker raus“ nicht ohne zusätzliche Umstände als Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen eingeordnet. Hier aber heiße es nicht lediglich „Russen raus“, sondern aktiv „Russen aus dem Land werfen“, eingebettet in einen an den Staat gerichteten Maßnahmenkatalog. Betroffen wären nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 284.000 russische Staatsangehörige, hinzu kommen Eingebürgerte und etwa 2,5 Millionen Russlanddeutsche.

„Diese Wortwahl kann ich nicht stehen lassen“

Ihre Beweggründe erklärt Josephine Thyrêt der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung so. „Ich habe den Strafantrag gestellt, weil pauschale Aussagen über ‚Russen‘ nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Die russischsprachigen Communitys in Deutschland sind politisch und biografisch vielfältig, getroffen werden von solcher Sprache aber alle, denen russische Herkunft zugeschrieben wird.“

Und weiter: „Die russische Kultur und Seele sind auch Teil von mir. Noch zu DDR-Zeiten war ich vor meinem Schulabschluss in einem Sommercamp in der Sowjetunion. Das menschliche Miteinander dort werde ich nie vergessen. Wer heute pauschal von ‚Russen aus dem Land werfen‘ spricht, überschreitet für mich eine Grenze. Diese Wortwahl kann ich nicht stehen lassen.“ Für ihre Partei gelte: „Menschenwürde, Meinungsvielfalt und rechtsstaatliche Gleichbehandlung hängen weder von Herkunft noch Parteipräferenz ab.“

Eine Anfrage der Berliner Zeitung an Strack-Zimmermann, ob ihr der Strafantrag bekannt sei und wie sie auf den Vorwurf der Volksverhetzung reagiere, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

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Jetzt sind die Ermittlungsbehörden am Zug

Das BSW formuliert sein Anliegen zurückhaltend. Es bitte „nicht um politische Vorverurteilung, sondern um das Gegenteil, um eine unabhängige, sachliche und rechtsstaatliche Prüfung“. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Ob aus dem Antrag ein Ermittlungsverfahren wird, entscheiden nun der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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