Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow wird in der kommenden Woche mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Wie das Landgericht Rostock mitteilt, sind für Dienstag, 1. September, und Donnerstag, 3. September, mehrere Beweiserhebungen vorgesehen.
Am Dienstag soll zunächst die Familienbetreuerin ergänzend vernommen werden. Sie war bereits zuvor als Zeugin im Verfahren aufgetreten.
Danach soll eine Anstaltspsychologin über das bisherige Verhalten der Angeklagten in der Untersuchungshaft berichten. Ihre Aussage könnte dem Gericht zusätzliche Einblicke in die Zeit seit der Festnahme geben.
Darüber hinaus sollen am Dienstag weitere Sprachnachrichten abgespielt werden. Bereits bei der Verhandlung am 28. August hatte sich die Schwurgerichtskammer mit Sprach- und Textnachrichten zwischen der Angeklagten, Fabians Mutter und Fabians Vater beschäftigt.
Drei Kinder werden per Video vernommen
Am 3. September sollen auf Antrag der Verteidigung drei kindliche Zeugen gehört werden. Wie schon bei früheren Vernehmungen minderjähriger Zeugen werden die Kinder nicht unmittelbar im Gerichtssaal sitzen. Ihre Befragung findet zu ihrem Schutz in einem gesonderten Raum statt und wird per Video in den Verhandlungssaal übertragen.
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Dass ihre Vernehmung von der Verteidigung beantragt wurde, deutet darauf hin, dass sich diese davon Angaben verspricht, die für ihre Darstellung des Geschehens bedeutsam sein könnten.
Streit über Video eines Privatermittlers
Am 28. August hatte sich das Gericht mit einem Onlinevideo einer Freundin von Fabians Mutter beschäftigt, das ein Privatermittler übermittelt hatte. Die Verteidigung sieht darin möglicherweise eine Erklärung dafür, weshalb die Angeklagte bereits während der großen Suche nach Fabian in der Umgebung von Klein Upahl unterwegs war.
Zwischen den Prozessbeteiligten ist jedoch umstritten, wann das Video aufgenommen, bearbeitet und erstmals veröffentlicht wurde. Nach Angaben der Urheberin soll das Original erst nach dem Fund des ermordeten Kindes online gestellt worden sein. Damit ist weiterhin offen, ob die Angeklagte vor ihrem Aufenthalt am späteren Fundort von Fabians Leiche überhaupt Kenntnis von dem Video gehabt haben konnte.
Urteil im Fall Fabian frühestens im Oktober erwartet
Die Angeklagte bestreitet, Fabian getötet zu haben. Sie räumt ein, am Abend des 13. Oktober 2025 am späteren Fundort gewesen zu sein – einen Tag bevor der Achtjährige dort tot aufgefunden wurde. Sie erklärt dies damit, nach dem vermissten Kind gesucht zu haben.
Handynachrichten und Aussage zu Finanzproblemen
Am 28. August sagte zudem ein Cousin der Angeklagten vor dem Landgericht Rostock aus. Er berichtete von größeren Verlustängsten seiner Cousine und von einem Kredit über rund 28.000 Euro, für den er gebürgt habe. Die Angeklagte habe die Raten jedoch regelmäßig bezahlt.
Zudem erklärte der Zeuge, Gina H. sei früher mehrfach mit ihrem Großvater zur Jagd gegangen. Damit widersprach er ihrer Darstellung, niemals an einer Jagd teilgenommen zu haben.
Die Mutter von Fabian und Nebenklägerin (l.) mit der Nebenklagevertreterin Christine Habetha im Verhandlungssaal des Landgerichts Rostock.
© Danny Gohlke/dpa
Ebenfalls am Freitag wurden weitere Sprach- und Textnachrichten der Angeklagten abgespielt beziehungsweise verlesen. In einer Nachricht an Fabians Mutter bezeichnete Gina H. das Verhältnis zwischen Fabian und seinem Vater Matthias R. als schwierig. Sie sagte zudem, dass es zwischen ihr und Fabians Vater häufig Streit wegen des Kindes gegeben habe. In einer Nachricht vom Tag nach dem Auffinden der Leiche fragte sie Matthias R., weshalb er nicht mehr mit ihr reden wolle. Dieser verwies darauf, dass sein Sohn gerade gestorben sei und es ihm schlecht gehe.
Das wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll Gina H. Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, zu einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren und dort mit mehreren Messerstichen getötet haben. Anschließend soll sie die Leiche in Brand gesetzt haben. Die Anklage geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und aus Eigennutz aus.
Als mögliches Motiv nennt die Staatsanwaltschaft den Wunsch der Angeklagten, die Beziehung mit Fabians Vater wieder aufzunehmen. Sie soll den Achtjährigen als Hindernis für eine Versöhnung betrachtet haben. Das Paar hatte sich nach vier Jahren im August 2025 getrennt.
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Die frühere Beziehung sei für die 30-Jährige nach Darstellung der Anklage auch finanziell vorteilhaft gewesen. Fabians Vater soll eine Wiederaufnahme der Beziehung noch am Tag vor der Tat per Chat abgelehnt haben, weil er befürchtet habe, dadurch den Kontakt zu seinem Sohn zu verlieren.
Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Rostock dauert an. Für die Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
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