Zwischen Januar und Oktober 2025 haben die Berliner Behörden 67 dokumentierte Fälle von S-Bahnsurfen mit rund 125 beteiligten Personen verzeichnet. Wie die Bundespolizei mitteilt, endeten diese lebensgefährlichen Aktionen für drei Menschen tödlich, drei weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt, da zahlreiche Vorfälle unentdeckt bleiben.
Besonders alarmiert zeigt sich die Bundespolizei angesichts der Tatsache, dass immer mehr junge Menschen S-Bahnen für derartige Mutproben missbrauchen. Nach Angaben der Behörde kommen die Täter häufig aus organisierten Kleingruppen und sind meist Jugendliche oder junge Erwachsene. Viele von ihnen stammen aus stabilen familiären Verhältnissen, inszenieren ihre gefährlichen Aktionen jedoch gezielt im Internet – sei es durch Streaming, Fotos oder Videos, die auf sozialen Medien verbreitet werden.
Die Motive reichen von Selbstdarstellung über Gruppenzwang bis zur gezielten Provokation. Der „Kick“, den die lebensgefährliche Fahrt auf dem Zugdach verspricht, steht dabei im Mittelpunkt. Insbesondere der Gruppendruck und zahlreiche Nachahmer verschärfen das Problem zusätzlich.
Polizei hat bestimmte Streckenabschnitte als Hotspots identifiziert
Nach Angaben der Polizei ereignen sich die meisten Trainsurfing-Fälle in den Nachmittags- und frühen Abendstunden – zwischen 14 und 20 Uhr. Das Phänomen ist nicht an bestimmte Jahreszeiten gebunden. Die Täter wählen gezielt Bahnsteig- und Brückendächer oder Tunnelbereiche, um auf die fahrenden Züge aufzuspringen. Häufig bleiben sie mehrere Stationen lang auf den Dächern der S-Bahnen.
Ein besonderes Risiko stellt die Berliner Stromschiene dar: Im Gegensatz zu Regionalzügen mit Oberleitungen verläuft bei der S-Bahn der Strom seitlich an der Schiene. Ein Abrutschen kann hier sofort tödlich enden.
Die Polizei hat inzwischen bestimmte Streckenabschnitte als Hotspots identifiziert, darunter die Linien S1, S2, S25, S7, S42 und S75. Dort wollen die Beamten jetzt die Überwachung verstärken. Um die Täter frühzeitig zu erkennen und einzugreifen, setzt die Bundespolizei nun verstärkt auf „zivile Aufklärungskräfte“.
Für Aufsehen sorgte Ende Oktober ein Vorfall auf der Linie S3: Sechs Jugendliche verschafften sich zwischen Wilhelmshagen und Erkner Zugang zum Führerstand einer S-Bahn. Drei von ihnen konnten später identifiziert werden.
Rechtlich gilt das Mitfahren auf fahrenden Zügen zwar als Ordnungswidrigkeit nach § 64 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Kommen jedoch weitere Delikte wie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) hinzu, können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.
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