Wer morgens im Firmenwagen zur Baustelle fährt, arbeitet bereits – und das kann bares Geld bedeuten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Fahrt zur Arbeit unter bestimmten Bedingungen als Arbeitszeit gilt. Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Baugewerbe, im Handwerk, in der Gebäudereinigung, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Pflege-Außendienst.
UPDATE
EuGH-Urteil
Bis zu 400 Euro im Monat – bin ich betroffen? Drei Fragen zeigen, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet
Millionen Menschen steigen morgens in den Firmenwagen und fahren zur wechselnden Baustelle – oft unbezahlt. Für sie alle ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wichtig.
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Zäh.lt der Arbeitsweg zur Arbeitszeit. Warum Sie ein EuGH aus dem Jahr 2025 kennen sollten
© Michael Bihlmayer/ imago
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