Prozess

Fall Fabian: Video-Vernehmung entlarvt Angeklagte – Aussage mehrfach geändert

Im Mordprozess um den getöteten Jungen Fabian zeigt das Gericht das Video der ersten Vernehmung. Die Angeklagte änderte ihre Aussage mehrfach.

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Die Angeklagte hält sich einen Aktenhefter vor das Gesicht.

Die Angeklagte hält sich einen Aktenhefter vor das Gesicht.

© Jens Büttner/dpa

Im Prozess um den getöteten Jungen Fabian hat das Landgericht am 23. Verhandlungstag gegen den Widerspruch der Verteidigung das Video der ersten Vernehmung der Angeklagten gezeigt. Die Aufzeichnung offenbart mehrfach geänderte Aussagen der 30-Jährigen.

In der stundenlangen Vernehmung kurz nach dem Auffinden der Leiche im Oktober 2025 hatte die Angeklagte zunächst angegeben, den Jungen am 14. Oktober zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen“, sagte sie an einer Stelle der Vernehmung. Nachdem die Polizei sie mit einer abweichenden Aussage ihrer Freundin konfrontierte, änderte sie ihre Darstellung.

„Ich wollte eine Person rauslassen“, räumte die Angeklagte ein. Sie habe bereits in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas entdeckt. Dieser habe ihr gesagt, es handle sich um eine verbrannte Puppe, und sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu verständigen. Sie habe Angst und „ein komisches Bauchgefühl“ gehabt, aber geschwiegen. Bei dieser Schilderung ging ein Raunen durch das Publikum.

Verteidigung scheitert mit mehreren Anträgen

Verteidiger Thomas Löcker lehnte zu Beginn eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Mandantin ab. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Löcker. Die Angeklagte sei emotional labil; ihr sei möglicherweise erst jetzt bewusst geworden, dass ihr eine Haftstrafe von 30 Jahren oder mehr drohe.

Auch der Antrag, die Vernehmung der Polizistin aus dem Protokoll zu streichen und das Video nicht zu zeigen, wurde nach längerer Beratung zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Angeklagte sei damals trotz bestehenden Tatverdachts als Zeugin vernommen und nicht über ihre Rechte belehrt worden.

Vorwurf und weitere Anträge

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl südlich von Güstrow erstochen und die Leiche anschließend in Brand gesetzt haben. Als Motiv wird das Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater angenommen. Sie bestreitet eine Beteiligung an der Tat.

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Die Verteidigung beantragte zudem einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen, der die Brenndauer der Leiche bestimmen soll. Diese sei entscheidend dafür, ob der von der Anklage angenommene Tatablauf möglich sei. Der Indizienprozess läuft seit dem 28. April. (mit dpa)

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