„Ich kann nicht erkennen, dass das Auswärtige Amt oder die Bundesregierung die Antwort verweigert hat.“ Mit diesem Satz quittierte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Katrin Deschauer, auf der dieswöchigen Bundespressekonferenz die Frage dieser Zeitung, wie ein Anwalt seinen EU-sanktionierten Mandanten noch verteidigen soll, wenn ihm jede Auskunft über die Grundlagen der Sanktionierung verwehrt wird. Ein bemerkenswerter Satz – nicht trotz, sondern gerade wegen seiner bürokratischen Gelassenheit. Denn was das Auswärtige Amt, genauer das Referat 505-IFG des Auswärtigen Amtes, dem Anwalt des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru in einem fünfseitigen Bescheid mitteilte, ist das genaue Gegenteil: eine lückenlose Informationsblockade.
Sanktionen
Anklagen auf offener Bühne, angebliche Nato-Beweise unter Verschluss: Das Doppelspiel im Fall Doğru
Vier Geheimhaltungsgründe, null Transparenz: Bundesregierung blockt die IFG-Anfrage des Anwalts des EU-sanktionierten Doğru komplett ab – und verweist auf geheime Nato-Erkenntnisse.
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Hüseyin Doğru
© Henk Hogerzeil/Berliner Zeitung
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