Rechtsstreit

Fall Ulmen: OLG Hamburg verbietet Spiegel weitere Textpassagen

Christian Ulmen gegen den Spiegel. Hanseatisches Oberlandesgericht untersagt Verdachtsberichterstattung zu Deepfake-Videos.

2 Min
Das OLG Hamburg hat dem Spiegel-Verlag zusätzliche Textpassagen aus der Berichterstattung über Christian Ulmen untersagt.

Das OLG Hamburg hat dem Spiegel-Verlag zusätzliche Textpassagen aus der Berichterstattung über Christian Ulmen untersagt.

© Soeren Stache

Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat dem Spiegel-Verlag weitere Textpassagen aus dessen Berichterstattung über den Schauspieler und Produzenten Christian Ulmen untersagt. Dem Verlag sei es nun auch verboten, durch die Darstellung in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken oder erwecken zu lassen, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet, teilte das HansOLG am Dienstag in Hamburg mit (AZ: 7 W 72/26).

Mit seinem Beschluss vom Montag änderte das Oberlandesgericht eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai teilweise ab. Ulmen war dort gegen die Berichterstattung über Vorwürfe seiner Ex-Frau, der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, vorgegangen (AZ: 324 O 149/26). Gegen den Beschluss des Landgerichts hatte er sofortige Beschwerde eingelegt.

Das HansOLG begründete seine Entscheidung damit, dass es in Bezug auf die Berichterstattung an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen für die in Rede stehenden Verdachtsäußerungen“ fehle, „und zwar sowohl in Hinblick auf ein Verbreiten als auch hinsichtlich der Herstellung von Deepfake-Videos“. Untersagt habe das Gericht zudem Textpassagen aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger. Im Übrigen sei die landgerichtliche Entscheidung vom 7. Mai bestätigt worden.

„Entblößt im Netz“

Der Spiegel hatte sich beim Landgericht Hamburg zunächst weitgehend erfolgreich gegen Ulmens Antrag auf einstweilige Verfügung gewehrt. Die Pressekammer wies den Antrag von Ulmens Anwälten im Mai in vier von fünf Punkten zurück.

Am 20. März hatte das Magazin einen Artikel unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie einen nahezu wortgleichen Beitrag auf spiegel.de unter dem Titel „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt‘“ veröffentlicht. Darin erhob Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, unter anderem mit Bezug auf pornografische Deepfake-Videos. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Sein Anwalt Christian Schertz hatte am 27. März in einem presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch.

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