Urteil zu Sonderrechten der Feuerwehr

Feuerwehrmann nach Blitzer frei

Gericht erkennt Sonderrechte im Einsatz an

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Vor dem Amtsgericht Eilenburg wurde der Blitzerfall eines Feuerwehrmanns aus Taucha verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Eilenburg wurde der Blitzerfall eines Feuerwehrmanns aus Taucha verhandelt.

© Heiko Rebsch/dpa

Ein 55-jähriger Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig ist nach einer Einsatzfahrt freigesprochen worden. Das Amtsgericht Eilenburg hob am Dienstag den Bußgeldbescheid der Stadt Taucha auf. Ray Lange war Anfang Mai 2025 mit einem Feuerwehrfahrzeug zu einer Brandmeldung unterwegs, als an einer Baustelle ein Blitzer auslöste.

Die Stadt verhängte 369 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legte Lange Einspruch ein. Peter Gottschaldt nannte zwei Gründe: Die Tempo-30-Zone sei nicht wirksam angeordnet gewesen, dem Limit habe die rechtliche Grundlage gefehlt. Zudem habe Lange die Sonderrechte zu Recht genutzt.

Im Kern ging es um die Sonderrechte. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Einsatzkräfte von Verkehrsregeln abweichen, wenn das dringend nötig ist. Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte erklärt, Sonderrechte setzten nicht alle Regeln außer Kraft; Tempo und Risiko müssten abgewogen werden.

Nach dem Streit verließ Lange nach 34 Jahren die Feuerwehr, ebenso Kameraden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Rechtsmittel bleibt möglich. Bis dahin muss Lange weder zahlen noch das Fahrverbot antreten.

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