Bonn. Reuter Das Bundesfinanzministerium hat gestern den Entwurf für das Jahressteuergesetz 1996 vorgelegt, in dem alle steuerlichen Änderungen zusammengefaßt werden.Von den Neuregelungen sind alle Lohn- und Einkommensteuerzahler betroffen, deren Steuern durch die Freistellung des Existenzminimums gesenkt werden. Noch ausgespart wurden die ebenfalls zum Januar 1996 geplante Neuregelung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen und der Förderung von Eigenheimen. Beim Kindergeld hatte die von der Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe zum Familienlastenausgleich in den vergangenen Tagen offenbar Fortschritte erzielt, Einzelheiten wurden nicht bekannt. Waigel sagte gestern, ein "zweiter Schritt" in der Familienpolitik für 1998 sei nicht ausgeschlossen.Waigel will das Jahressteuergesetz 96 Ende März dem Kabinett vorlegen. Er geht von Mindereinnahmen des Staates in Höhe von 17 Milliarden Mark im nächsten Jahr aus, die bis 1998 auf 27 Milliarden Mark ansteigen sollen. Nach dem Auslaufen der Investitionsförderung für Ostdeutschland sollen die Steuermindereinnahmen 1999 wieder bei knapp 18 Milliarden Mark liegen.Schwerpunkte des Gesetzes sind die vom Verfassungsgericht verlangte steuerliche Freistellung des Existenzminimums ab 12.095 Mark Jahreseinkommen (24.191 Mark für Verheiratete) und die damit verbundene Änderung des Einkommensteuertarifs. Damach brauchen künftig bis zu 1,5 Millionen Menschen keine Lohn- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen. Für die neuen Länder sollen die Investitionszulagen und Sonderabschreibungen sowie der Verzicht auf die Vermögensteuer bis 1998 fortgeschrieben werden. Zur geplanten Vereinfachung des Steuerrechts gehört unter anderem die Möglichkeit einer Kurzveranlagung. Wer eine verkürzte Steuererklärung abgibt und keine gesonderten Freibeträge außer dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, erhält einen zusätzlichen Steuerpauschbetrag von 1200 (2400 für Verheiratete) Mark. Gekürzt werden die Möglichkeiten, Mehraufwendungen für Verpflegung abzusetzen. Bei eintägiger Tätigkeit außerhalb des Arbeitsplatzes wird die Pauschale ganz gestrichen. Der Entwurf sagt auch, daß Künstler und Sportler, die im Ausland leben, bei Auftritten in Deutschland künftig mehr Steuern zahlen sollen. Der höchste Steuersatz für Sportler, die in Deutschland fest engagiert sind, betrüge dann, wie bei anderen Steuerpflichtigen auch, 53 Prozent. +++
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