Finanzministerium wollte laut Rechnungshofsbericht stärkere Kontrollen

Vulkan: Warnungen ignoriert

BLZ
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Berlin. ebs Vor der Privatisierung der Ost-Werften an den Bremer Vulkan haben Fachbeamte des Bundesfinanzministeriums eindringlich davor gewarnt, die von der Treuhandanstalt ausgehandelten Verträge zu unterzeichnen. Wie aus dem Vulkan-Prüfbericht des Bundesrechnungshofs hervorgeht, hatten die Beamten vor allem kritisiert, daß in den Verträgen keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten verankert waren.Trotz dieser Warnung wurden die Verträge unterzeichnet und anschließend vom Bundesfinanzminister gebilligt. Wie die Rechnungsprüfer weiter schreiben, beruft sich die Treuhand-Nachfolgerin BVS jetzt - nachdem mindestens 854 Millionen Mark Beihilfen vertragswidrig von den Ostbetrieben abgezogen wurden und im Bremer Konzernverbund unwiderbringlich versickert sind - auf dieses Vertragsdefizit: Da es keine Möglichkeit gegeben habe, die internen Finanzströme des Bremer Konzerns zu kontrollieren, sei man dem Betrugsmanöver des Vulkan-Vorstandes praktisch wehrlos ausgeliefert gewesen. Der Rechnungshof sieht das anders: Spätestens bei der Ausweitung des ursprünglich nur für die Ostbetriebe gedachten zentralen Cash-Managements auf den Gesamtkonzern hätte die BVS zusätzliche Sicherungen in die Vulkan-Verträge einbauen müssen. Zudem hätte die Treuhand/BVS im November 1993 ersten Hinweisen auf eine zweckwidrige Verwendung der Ost-Beihilfen entschiedener nachgehen müssen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, hatte die Treuhand seinerzeit Hilfen für die Werft in Wismar in Höhe von gut 450 Millionen Mark auf einem Sperrkonto eingefroren und weitere Auszahlungen davon abhängig gemacht, daß der Bremer Konzern für die in den Westen transferierten Gelder zusätzliche Sicherheiten beibringt. Obwohl der Vulkan-Vorstand diese Forderung im Juni '94 schriftlich zurückwies, konnte der Konzern anschließend über die Wismar-Gelder frei verfügen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt aber, so der Rechnungshof, hätte die Treuhand/BVS den Privatisierungsvertrag aussetzen und ein unabhängiges Schiedsgericht zur Klärung des Konflikts einberufen müssen.Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages befaßt sich heute mit dem Bericht der Rechnungsprüfer. Konsequenzen müssen Ex-Treuhand-oder BVS-Manager nicht befürchten. Der SPD-Abgeordnete Manfred Hampel: "Laut Verfügung des Bundesfinanzministers müssen die Manager nicht einmal für grob fahrlässig verursachte Fehler haften." Aufgabe des Ausschusses müsse es daher vor allem sein, negative Folgen des BVS-Kontrollversagens von den Ost-Betrieben abzuwenden. +++

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