Kommunalfinanzen

Finanzreform einigt Bund und Länder: Kommunen werden bei Sozialausgaben entlastet

Steigende Sozialausgaben bringen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Jetzt greift ein neuer Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Ländern.

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Bund und Länder einigten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Finanzreform.

Bund und Länder einigten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Finanzreform.

© Kay Nietfeld/dpa

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform geeinigt, die vor allem die Kommunen bei steigenden Sozialausgaben entlasten soll. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten verständigten sich nach langen Verhandlungen auf eine Neuregelung, die zum 1. September in Kraft treten soll. Zugleich beschlossen sie einen Pakt für den Rechtsstaat mit zusätzlichen Stellen in der Justiz.

Die Neuregelung folgt dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf dieses Prinzip der sogenannten Veranlassungskonnexität verständigt. Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs und einer prekären Lage der Kommunen. „Wir bringen unser Land voran", sagte er. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sprach von einem fairen Ausgleich. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte: „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden, und das ist anwachsend über die nächsten Jahre.“

Bund übernimmt 80 Prozent

Bisher entstehen vor allem den Kommunen Mehrkosten durch Leistungsgesetze des Bundes, etwa bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und dem Teilhabegesetz. Künftig soll ein Mechanismus greifen, wenn neue oder geänderte Gesetze des Bundes für Länder und Kommunen zusammen Mehrkosten von mehr als 200 Millionen Euro jährlich auslösen. In diesem Fall übernehme der Bund 80 Prozent, sagte Lies.

Die Regelung soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums „symmetrisch“ wirken: Fallen Belastungen weg, müssten Länder und Kommunen den Bund kompensieren – in der Regel über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils. Steuergesetze sind ausgenommen. Auch für EU-Vorgaben, die Deutschland umsetzen muss, gilt die Regelung laut Merz nicht.

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Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor Alarm geschlagen. „Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall“, hieß es in einer Erklärung. Das zweite Jahr in Folge schlössen Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro ab.

Pakt für den Rechtsstaat

Vereinbart wurde zudem ein neuer Pakt für den Rechtsstaat. Der Bund stellt den Ländern 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz und 240 Millionen Euro für zusätzliches Personal bereit. Die Länder verpflichten sich, bis 2029 bundesweit 2000 Richter, Staatsanwälte und sonstige Justizmitarbeiter einzustellen.

Länder pochen auf Mitsprache bei Steuerreform

Vor dem Koalitionsgipfel am kommenden Mittwoch fordern die Länder eine engere Einbindung in die geplante Reform der Einkommensteuer, mit der die Koalition ab 2027 kleine und mittlere Einkommen entlasten will. Lies betonte: „Eine Steuerreform des Bundes kann nicht zur finanziellen Belastung von Kommunen oder Ländern werden.“ (mit dpa)

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