Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina haben sich in den vergangenen Monaten wiederholt über Begutachtungen des polizeiärztlichen Dienstes Spandau beschwert. Gegenüber der "Berliner Zeitung" kritisierte auch Ärztekammerpräsident Günther Jonitz die Praxis der Polizeiärzte: "Es gibt konkrete Fälle, die Anlaß geben zu der Vermutung, daß der polizeiärztliche Dienst haarscharf an der Grenze des Vertretbaren agiert.""Nur eine halbe Stunde hat die Befragung gedauert", berichtet Aida B., die ihre Mutter im Dezember zum polizeiärztlichen Dienst begleitete. Frau B. legte Atteste über eine Traumatisierung vor, die sie im Sommer 1992 erlitten hat. Damals war sie drei Tage lang ohne Nahrung von serbischen Soldaten in ein Stadion gesperrt, außerdem geschlagen und mißhandelt worden. Polizeiarzt Oberbauer habe jedoch vor allem Fakten abgefragt: Wann die Familie geflüchtet sei, und wohin. "Von der Traumatisierung habe ich ihm selbständig erzählt", sagt Aida B.Fünf Tage nach dem Besuch äußerte der Arzt in einem Brief ans Landeseinwohneramt folgendes Urteil: "Keine Traumatisierung." Der Grund: "Das Ausmaß der persönlichen, leidvollen Bürgerkriegseinwirkung dürfte sie in gleichem Umfang erlebt haben, wie viele andere, in derselben Situation befindliche Landsleute." Frau B. verlor ihre Duldung und lebt jetzt in einem Versteck. Der Arzt Eberhard Vorbrodt berichtet von einem 16jährigen Kurden in Abschiebehaft, bei dem er eine schwere, psychische Erkrankung und Selbstmordbereitschaft diagnostizierte. "Der Mann war nicht haftfähig. Reise- und Flugfähigkeit waren absolut zu verneinen." Polizeiarzt Oberbauer, der den Mann am selben Tag untersuchte, bejahte die Reisefähigkeit, woraufhin der Kurde sofort abgeschoben wurde. "Es war offenbar egal, was nach der Abschiebung mit dem Mann passiert", so Vorbrodt. "Ärzte sollten sich jedoch nicht im Interesse politischer Tagesbegebenheiten manipulieren lassen, sondern ihr fachliches Wissen in die Waagschale werfen." Anwältin Ellen Apitz, die viele Flüchtlinge vorm Verwaltungsgericht vertritt, hält die Praxis der polizeiärztlichen Untersuchungen für rechtswidrig. "Eine amtsärztliche Beurteilung ist nicht erforderlich, wenn ein Attest vorliegt. Falls das Gericht dazu Fragen hat, kann es sich an den Arzt wenden, der es ausgestellt hat."
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