Ein aus dem früheren Jugoslawien stammender Kriegsflüchtling ist am Freitagnachmittag nach Belgrad abgeschoben worden, teilte der Flüchtlingsrat mit. Die Senatsverwaltung für Inneres bestätigte die Abschiebung. Das von dem 39-Jährigen beantragte Asyl sei abgelehnt worden. Murat Zigovic war seit März im Abschiebegewahrsam. Nach Angaben des Flüchtlingsrates ist Zigovic durch Kriegserlebnisse schwer erkrankt und auf Medikamente angewiesen. In Belgrad sei der Muslim nicht in der Lage, die nötigen Medikamente zu bezahlen. Der Mann hat zwei Töchter im Alter von fünf und elf Jahren sowie einen zwölfjährigen Sohn. Die ebenfalls kranke Frau und die Kinder, die sich seit langem in Berlin aufhalten, wollen dem Mann nachreisen. "Gezwungenermaßen", wie Jens Uwe Thomas vom Flüchtlingsrat sagt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte zu dem Fall und anderen Abschiebungen auf eine parlamentarische Anfrage, dass Illegalität bei Ausländern so schnell wie möglich beendet werden müsse. Entweder können die Betroffenen nach dem gültigen Aufenthaltsgesetz bleiben oder sie seien in ihre Heimat zurückzuführen. Es dürfe auf keinen Fall ein "Nebenausländerrecht" entstehen. Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge ohne Aufenthaltsrecht nannte Körting nur "gebotene Zwischenschritte". Erst in der letzten Woche waren mehrere Familien aus dem Balkan durch Abschiebungen auseinander gerissen worden. Für Aufsehen hatte die Familie Ristic gesorgt. Wie berichtet, war die 13-jährige Tanja Ristic zur Abschiebung aus der Schule abgeholt worden. Während Tanja Ristic und ihre Mutter vorerst in Berlin bleiben dürfen, waren der Vater und eine 16-jährige Schwester nach Sarajevo ausgeflogen worden. Körting sagte dazu, dass jedes Kind unabhängig vom Aufenthaltsstatus Schulbildungsmöglichkeiten haben sollte. Schulen müssten aber die Ausländerbehörde unterrichten, wenn ihnen Schüler ohne gültiges Aufenthaltsrecht bekannt seien.Weiter erklärte Körting, aus humanitären Gründen gebe es auch für Menschen ohne Aufenthaltsstatus eine angemessene medizinische Versorgung. Dadurch sei die Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen gesichert. (mm.)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]