Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch seinen Auftrag? Und wenn nein, darf man die Rundfunkgebühr von 18,36 Euro kürzen oder verweigern? Damit hat sich am Mittwoch erstmals ein hohes deutsches Gericht befasst. Dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig das Verfahren überhaupt verhandeln, gilt als Überraschung. Die Richter messen dem Thema eine „grundsätzliche Bedeutung“ zu.
ÖRR
Frau aus Bayern klagt gegen Rundfunkbeitrag – wegen fehlender Vielfalt: So war der Tag vor Gericht
Zum ersten Mal befasst sich ein hohes deutsches Gericht mit dem Rundfunkbeitrag. Das Urteil soll am 15. Oktober verkündet werden. Danach geht es wahrscheinlich nach Karlsruhe.
Alexander Teske
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Stellvertretend für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht der Bayerische Rundfunk (BR) in Leipzig vor Gericht.
© Daniel Löb/dpa
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