BERLIN. Stolz und aufrecht ging er die Gangway hinauf. Dann winkte Gerson Liebl einem Mann vom kirchlichen Sozialdienst zu, der ihn zum Flugfeld begleitet hatte. Drei Beamte der Bundespolizei nahmen neben Liebl Platz in der Maschine, die wegen des dichten Schneetreibens mit Verspätung vom Münchner Airport abhob - nach Lomé, der Hauptstadt des westafrikanischen Staates Togo.Die ausländerrechtliche Abschiebung von Gerson Liebl in sein Geburtsland am gestrigen Morgen gegen zehn Uhr ist der vorläufige Schlussakt des Dramas um den 46-jährigen Deutsch-Togoer, dessen Schicksal die Berliner Zeitung mehrfach schilderte. Seine Frau Ginette und der neunjährige Sohn Gergi, die sich in Berlin verstecken, müssen nun auch damit rechnen, nach Togo ausgeflogen zu werden.Als Gerson Liebl Mitte Dezember letzten Jahres in Berlin verhaftet und ins Abschiebegefängnis Nürnberg gebracht wurde, hatte er 18 Jahre vergeblich um einen deutschen Pass gekämpft. Zuletzt wohnte er mit Familie in Straubing, dem Heimatort seines Großvaters. Wäre er ein weißer Nachkomme deutscher Aussiedler aus Kasachstan, hätte er wohl kein Problem gehabt. Doch er ist schwarz und aus Afrika.Liebls bayerischer Großvater kam 1908 als Kolonialarzt in das deutsche Schutzgebiet Togo, heiratete dort eine Schwarze, zeugte einen Sohn und fuhr 1911 heim nach Straubing. 1991 reiste sein Enkel Gerson Liebl nach Deutschland, um zu beantragen, was das Grundgesetz zum Abstammungsrecht erklärt: die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergeblich, denn ein bis heute gültiger Reichstagsbeschluss von 1913 besagt, dass von Deutschen mit "Eingeborenen" gezeugte Kinder sowie deren Nachkommen vom Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlossen sind.Weil die kaiserlich-kolonialen Rassegesetze nie annulliert worden waren, durfte Gerson Liebl kein Deutscher werden. Er klagte durch alle Instanzen und verlor. Das Angebot, nach der Ausländer-Altfallregelung in Deutschland zu bleiben, lehnte er aus Stolz ab; er wolle kein Almosen, denn er sei schließlich Deutscher von Geburt. Beide Seiten blieben stur, der Staat, der keine Härtefallklausel anwandte und Gerson Liebl, der auf seinem Recht beharrte. Am Schluss gewann der Stärkere - juristisch unangreifbar.Der Straubinger Oberbürgermeister habe noch am Vortag das Angebot nach der Altfallregelung erneuert, sagte Martin Panten vom Ausländeramt der Stadt. "Herr Liebl hätte es bis zur letzten Minute unterschreiben können. Aber er hat abgelehnt." Für Frau Liebl und den Jungen gelte das Angebot aber weiter. Sie müssten entscheiden, ob sie zu ihrem Mann und Vater nach Togo oder hier bleiben wollten.Ginette Liebl sagte am Telefon, sie sei verzweifelt; in Togo habe man zu niemand mehr Kontakt. "Ich mache mir große Sorgen um die Frau", sagte Evrim Baba von der Fraktion der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, die sich um die Familie kümmert. Das Vorgehen der bayerischen Ämter sei schockierend. "Es ist skandalös, dass eine rassistische Regelung des Kaiserreichs im heutigen Deutschland noch zu einer Abschiebung führen kann."------------------------------Foto: Gerson Liebl vor der Festnahme am Berliner Abgeordnetenhaus
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