Grundrechte

„Freiheitsrechte besitzen Menschen von sich aus, der Staat ‚gewährt‘ sie nicht“

Was nicht heißt, dass eine Aufhebung der Beschränkungen für Geimpfte unproblematisch wäre. Verfassungsrechtler Tristan Barczak über Grundrechte in der Pandemie.

Tanja Brandes
Tanja Brandes
5 Min
„Die Grundrechte der Geimpften sind keine ‚Sonderrechte‘ und die Formulierung, man werde Geimpften ihre Grundrechte zurückgeben, führt in die Irre“, sagt Verfassungsrechtler Tristan Barczak.

„Die Grundrechte der Geimpften sind keine ‚Sonderrechte‘ und die Formulierung, man werde Geimpften ihre Grundrechte zurückgeben, führt in die Irre“, sagt Verfassungsrechtler Tristan Barczak.

© Foto: action press/Frederic Kern

Berliner Zeitung: Herr Barczak, die Bundesregierung will Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von der Covid-19-Erkrankung genesen sind, ihre Grundrechte schrittweise zurückgeben. Muss der Staat diesen Personen ihre Rechte zwingend wieder einräumen oder könnte eine Beschränkungen weiter gerechtfertigt werden?

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