Ein Baby wurde misshandelt und starb an den Folgen schwerer Hirnverletzungen. Der sechs Monate alte Säugling wurde so heftig geschüttelt, dass er ein Schütteltrauma erlitt. Sein Tod bleibt möglicherweise ungesühnt. Seit Oktober stand ein 25-Jähriger wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht. Er war der Freund der Mutter. Gestern wurde der Mann freigesprochen. Weil es keinen sicheren Nachweis dafür gebe, dass nur er der Täter gewesen sein kann, wie die Vorsitzende Richterin Monika Dietrich in der Urteilsbegründung sagte. Genauso gut käme auch die Mutter als Täterin in Frage. Aber wie soll das noch geklärt werden, wenn es keine Zeugen, keine Geständnisse gibt. Der Freund der Mutter hatte eine Misshandlung bestritten. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre für den 25-Jährigen beantragt hatte, wird Revision einlegen. Wird dieser stattgegeben, müsste der Fall noch einmal verhandelt werden.Das Paar lernte sich kennen, als die Frau bereits schwanger war. Er stammt aus Afrika, hatte in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. Ihm drohte die Abschiebung. Sie, älter als er und viel beschäftigt in ihrem Job, ließ ihn, den Mittellosen, zuletzt bei sich wohnen. Er nahm ihr vieles ab, Arbeiten im Haushalt und oft auch die Obhut über ihren Sohn. Sie habe ihn ständig per Handy kontrolliert, sagte die Richterin. Er nutzte sie aber auch aus, betrog sie mit anderen Frauen, die er mit in ihre Wohnung nahm, wenn sie nicht zu Hause war.An einem Tag im Frühjahr hatte er sich wieder einmal um das Kind gekümmert, weil sie zur Arbeit musste. Gegen Mittag rief der 25-Jährige den Notarzt, weil das Baby plötzlich erbrochen hatte, weil sein Körper "in sich zusammen fiel" und es atmete, als ob es erstickt. Im Krankenhaus stellten die Ärzte nicht nur das Schütteltrauma fest. Sie entdeckten auch ältere Verletzungen wie eine Rippenfraktur und mehrere Hämatome. Das Baby muss also vor diesem Tag bereits misshandelt worden sein - entweder von der Mutter oder ihrem Freund.Doch sowohl sie als auch er hatten gesagt, von diesen Verletzungen nichts bemerkt zu haben. Darüber wunderte sich das Gericht. Das sei von beiden mit Sicherheit gelogen, sagte die Richterin. Denn Zeugen hatten die Frau zuvor als überfürsorglich geschildert. Reihenweise habe sie Kinderärzte aufgesucht, wenn sie sich um ihren Sohn, ein Wunschkind, Sorgen machte. Und da sollen ihr die blauen Flecken am Körper des Kindes nicht aufgefallen sein? Und dann der Rippenbruch. Das Kind muss vor Schmerzen geschrien haben. Es sei auffällig, sagte die Richterin, dass die Frau, die so oft mit dem Kind zum Arzt ging, da keinen Arzttermin wahrnahm. "Wollte sie etwas verbergen", fragte die Richterin. "Wollte sie ihren Freund schützen, oder hat sie selbst dem Kind etwas angetan - wir wissen es nicht."Vor Gericht musste der Zeitpunkt der Hirnverletzung so eng wie möglich eingegrenzt werden, um dem Angeklagten eine Schuld nachweisen zu können. Die Richter gingen nach umfangreichen Gutachten dann davon aus, dass das Baby in den Stunden vor der Einlieferung in die Klinik verletzt wurde. "Ein kurzer Moment der Unbeherrschtheit hat ihm das Leben gekostet", sagte die Richterin. Aber zeitlich betrachtet könnte auch die Mutter für das Schütteltrauma verantwortlich sein. Sie stand an jenem Tag unter Stress. Sie hatte etwas Wichtiges für den Job zu erledigen und ihr Freund war wieder einmal die Nacht über in der Disko gewesen. Auch sie hätte das Kind, das ein Schreikind war, am Morgen heftig schütteln können, sagte die Richterin - kurz bevor sie zur Arbeit ging, "in einem Moment schlichter Überforderung".------------------------------"Ein sicherer Nachweis, dass nur der Angeklagte der Täter gewesen sein kann, ist nicht möglich." Monika Dietrich Richterin
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]