Der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll seit seiner Zeit als Oppositionsführer im Jahr 2021 zahlreiche Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt haben. Wie die Welt unter Berufung auf interne Dokumente berichtete, kam es wegen zwei Äußerungen im Internet gegen ihn sogar zu Hausdurchsuchungen.
Die Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph aus Rheine schrieb dazu. „Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“.
Hausdurchsuchungen nach zwei Beleidigungen gegen Merz
Merz habe „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet, teilt ein Sprecher dem Medium mit.
Der Welt sollen mehrere Dokumente vorliegen, aus denen hervorgeht, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Menschen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten. Die einzelnen Fälle sind in einem Dokument der von Merz beauftragten Anwaltskanzlei durchnummeriert – bis hoch zu Strafantrag 4999.
Bei den Aussagen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Die Hausdurchsuchung wegen „drecks Suffkopf“ wurde von einem Gericht für rechtswidrig erklärt.
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Auch liegen dem Medium Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Berlin vor, die im Falle mutmaßlicher Merz-Beleidigungen ermittelte. Einer dieser Fälle dreht sich um einen Tweet vom 28. September 2023 mit dem Text „Neuer Definitionsversuch: Arschlöcher sind Menschen, deren verbaler Output nicht von ihrem analen Output zu unterscheiden ist. #Merz #Merzbohren.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin führt diesen Vorgang im Bereich politisch motivierter Kriminalität, Unterkategorie Extremismus. Ermittelt wurde dieser Fall vom Bundeskriminalamt aufgrund einer Strafanzeige des Portals „Hessen gegen Hetze“. Merz stellte in diesem Fall nicht selbst den Strafantrag.
Durchsuchung wegen Habeck-Beleidigung sorgte für Aufsehen
Die Anträge sollen meist von Rechtsanwalt Alexander Brockmeier unterzeichnet worden sein. Dieser ist FDP-Politiker. Gemeinsam mit Franziska Brandmann, frühere Bundesvorsitzende der FDP-Jugendorganisation Julis, gründete er die Firma So Done. Die Agentur durchsucht das Internet kostenlos für ihre Mandanten nach möglichen Beleidigungen, bringt diese zur Anzeige und macht zivilrechtliche Ansprüche geltend. 50 Prozent davon erhält So Done und finanziert so ihr Internetdurchsuchungsprojekt. Prominente Politiker, darunter Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und die heutige Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) sollen den Dienst genutzt haben. Merz soll den Dienst mittlerweile nicht mehr nutzen.
Für Schlagzeilen sorgte letztes Jahr die Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete. Auch hier gab die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ den Vorgang an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes weiter. Der Rentner wurde im Juni 205 wegen der Weiterleitung von vier Posts auf X wegen Verwendung von Kennzeichen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Organisationen zu 55 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
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