BERLIN. Die Hotelbranche hat die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung des Frühstücks bei Hotelübernachtungen begrüßt. Mit den nun veröffentlichten Regelungen seien "die Geschäftsreisekunden bezüglich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Frühstücks wieder so gestellt wie vor der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 1. Januar 2010", erklärte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. Die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen war von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Hotels können nun für Geschäftsreisende wieder einen pauschalen Preis für Zimmer mit Frühstück anbieten, von dem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Gesamtpreis abzüglich 4,80 Euro steuerfrei erstatten kann. (BLZ)
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