Bäume, die in Kleingärten stehen, sind von dem Verbot nicht betroffen. Das Gartenjournal empfiehlt Hobbygärtnern, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen, ob kommunale Sonderregelungen gelten. Ab 1. März dürfen Gartenmärkte in Brandenburg wieder öffnen, nicht aber in Berlin.
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