Bußgeld droht

Naturschutz im Garten: Was ab 1. März verboten ist

Hecken sind Brut- und Niststätten von Vögeln und anderen Tierarten. Daher dürfen sie bis zum Herbst nur in begrenztem Maße geschnitten werden.

Team News Carola Tunk ctu
1 Min
Wer seine Hecke schneiden will, muss abgesehen von Form- und Pflegeschnitten bis zum Herbst warten.

Wer seine Hecke schneiden will, muss abgesehen von Form- und Pflegeschnitten bis zum Herbst warten.

© Imago

Bäume, die in Kleingärten stehen, sind von dem Verbot nicht betroffen. Das Gartenjournal empfiehlt Hobbygärtnern, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen, ob kommunale Sonderregelungen gelten. Ab 1. März dürfen Gartenmärkte in Brandenburg wieder öffnen, nicht aber in Berlin. 

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