Gefälligkeitsgutachten für den Staat

Mechthild Henneke
1 Min

Wieder ein Polizeiskandal in der Hauptstadt. Der Präsident der Berliner Ärztekammer hat massive Kritik an der Arbeit des polizeiärztlichen Dienstes Berlin-Spandau erhoben. Er habe Zweifel, ob Patienten in Abschiebehaft sachgerecht und nach den Regeln der ärztlichen Kunst begutachtet würden. Es lägen Hinweise vor, daß Menschen als reisefähig beurteilt wurden, die dies nicht waren. Reisefähig ist dabei gleichbedeutend mit fähig zur Abschiebung. Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien beklagen, daß ihnen von Polizeiärzten nach einem nur halbstündigen Gespräch eine Traumatisierung durch Kriegserlebnisse abgesprochen worden ist. 30 Minuten für die Bewertung eines jahrelangen Bürgerkrieges. Hintergrund der zweifelhaften Praxis ist die Befürchtung der Behörden, niedergelassene Ärzte könnten Flüchtlingen Gefälligkeitsgutachten ausstellen. Ein Vorwurf, der jetzt auf die Amtsärzte zurückfällt: Ihre Atteste sollen offenbar in erster Linie dem Staat gefallen, der erklärterweise so viele Bosniaken wie möglich zurückschicken will. Inwieweit die beteiligten Polizeiärzte angesichts solcher Abhängigkeiten mit ihrem Gewissen in Konflikt geraten, ist ihre persönliche Angelegenheit. Die Verletzung der Berufspflichten aber ist Sache der Aufsichtsbehörde. Das ist die Innenverwaltung. Und da schließt sich der Kreis, der unerträglich ist, weil er ein rechtsstaatliches Verfahren ausschließt.

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