Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der deutschen Sicherheitsdebatte, dass ausgerechnet jene Eingriffe, die das Intimste berühren, am wenigsten Aufmerksamkeit finden. Der bereits vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts (BT-Drs. 21/7868) ist seit Wochen im parlamentarischen Verfahren – über den Umstand aber, dass er das ärztliche und psychotherapeutische Berufsgeheimnis nur noch relativ schützt, war in der Presse bislang so gut wie nichts zu lesen.
Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundespsychotherapeutenkammer, die Apothekerschaft und drei psychiatrisch-psychotherapeutische Fachgesellschaften haben teils vernichtende Stellungnahmen vorgelegt; eine Petition unter dem Titel „Hände weg vom Patientengeheimnis!“ sammelt Unterschriften. Ein medialer Widerhall blieb bisher erstaunlicher Weise aus.
Diese Zeitung hat den Vorgang deshalb in der Bundespressekonferenz zur Sprache gebracht – und durchaus beunruhigende Antworten erhalten.
Patientenschutz
Der Verfassungsschutz will Ihre Krankenakte: Wie die Regierung das Arztgeheimnis aushebeln könnte
Die Bundesregierung nennt den Zugriff vom Verfassungsschutz auf Therapiegespräche ‚fernliegend‘. Dementiert aber nicht. Die Ärzteschaft denkt über den Gang nach Karlsruhe nach.
6 Min
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Vertrauliches Behandlungsgespräch? Das könnte sich mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz bald ändern (Symbolbild)
© Joseffson/Imago
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