DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte sich zuletzt gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Es sei „ein sehr sensibles Thema“. Zwar empfehle der DGB allen Beschäftigten, ihren Impfstatus transparent zu machen. Aber: „Wir sind nach wie vor gegen die Auskunftspflicht.“ Der Arbeitsrechtler Tobias Werner sagte dem rbb, man „sollte da vorsichtig sein, denn schließlich geht es um hochsensible Daten“. Eine Auskunftspflicht müsse in jedem Fall eine gesetzlichen Grundlage haben. Bislang dürfe der Arbeitnehmer „bei einer unzulässigen Frage“ lügen. Werner: „Wenn jedoch ein Fragerecht besteht, muss der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten. Tut er das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das kann eine Abmahnung sein, aber auch eine Kündigung.“
Getrennte Kantinen für Geimpfte und Ungeimpfte
Sollte die Auskunftspflicht durchgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber ihre Angestellten auch zur Corona-Impfung verpflichten dürfen. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht gibt es nicht. Zudem dürfen Arbeitnehmer nach derzeitiger Gesetzeslage nicht benachteiligt werden, wenn sie sich nicht impfen lassen möchten. Arbeitgeber können Informationen über den Impfstatus jedoch bei der Organisation der eigenen Arbeitsabläufe nutzen. Möglich wäre etwa, dass Ungeimpfte andere Arbeitsplätze zugewiesen bekommen. Auch der Zugang zu öffentlichen Räumen wie etwa Kantinen kann beschränkt werden.
Getrennt essen: Erste Unternehmen wollen 2G-Regel in Kantinen
Im Chemie- und Pharmakonzern Bayer laufen derzeit bereits Pilotprojekte für Kantinenbereiche nur für Geimpfte und Genesene. Geimpfte und Genesene sollen hier künftig wieder enger zusammensitzen und ohne Maske und Abstand essen dürfen. Für ungeimpfte Beschäftigte oder solche, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben wollen, gebe es weiterhin Abstandsregeln, Masken und Trennwände beim Essen, teile der Konzern laut Medienberichten mit. Der Versorger Eon und der Versicherungskonzern Ergo prüfen nach Unternehmensangaben ähnliche Regelungen.
Eigene Meetings und Arbeitsgruppen für Geimpfte
Wie die Rheinische Post schreibt, geht Bayer noch einen Schritt weiter. So können Beschäftigte auf eigene Faust Arbeitsgruppen ohne Ungeimpfte bilden. Das Unternehmen teilte der Zeitung mit: „Selbstorganisierte Gruppen, zum Beispiel in Mehrpersonen- oder Großraumbüros, in Laboren oder Teilbereichen der Produktion, können unter freiwilliger Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) ohne Abstand und Maske zusammenarbeiten oder Arbeitsmeetings in Präsenz-Meetings durchführen.“
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