Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts kürzlich (Aktenzeichen L 7 AS 84/26 B ER) entschieden, dass der Antragsteller auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.
Gerichtsprozess
Bürgergeld-Empfänger legt Attest vor – und lebt rechtmäßig auf Staatskosten im Ausland
Ein Sozialgericht hat entschieden: Der Anspruch auf Leistungen besteht auch für den Zeitraum des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes.
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Der Antragsteller gab an, der Auslandsaufenthalt diene der Genesung.
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