Geld zurück gibt es nur für ganz Hartnäckige

Konzert fällt ins Wasser

xky
1 Min

Herr Kiesewetter erwarb zwei Karten für ein Konzert im Kulturhaus Rüdersdorf. Der Veranstalter ließ es aber ausfallen, da zu wenig Zuschauer erschienen waren. Kiesewetter erfuhr, dass er die Karten alternativ für ein Konzert der Gruppe in Hellersdorf nutzen kann oder sein Geld wieder bekommt. Da der Tag in Hellersdorf für ihn nicht in Frage kam, erkundigte er sich nach der Rückerstattung. Es hieß, dass die Karten dort zurückgegeben werden müssen, wo sie gekauft wurden. In der Woche darauf machte er sich auf den Weg zu dem Bürgerbüro, wo er die Karten erworben hatte. Dort hörte er, dass eine Rückgabe nicht mehr möglich sei, da die Abrechnung mit dem Kulturhaus bereits erfolgt wäre. Immer wieder versuchte unser Leser die Veranstalter zu erreichen, vergebens. Als er dann endlich jemanden an der Strippe hatte, wurde ihm die Rückerstattung des Geldes zugesichert. Doch auf seinem Konto kam kein Geld an. Schließlich schickte er der Ombudsredaktion einen Brief. Die einigte sich mit dem Veranstalter auf die Rückerstattung des Geldes. Herr Kiesewetter bekam einen Verrechnungscheck zugestellt und freute sich über die gute Wendung. (xky.)

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