Das Berliner Landgericht hat am Montag drei Männer wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Geldtransporter in Berlin-Marzahn verurteilt. Der 22 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ein 21-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren wegen besonders schweren Raubes verurteilt, ein 26-Jähriger erhielt wegen Beihilfe zweieinhalb Jahre Haft. Einen vierten Angeklagten sprach das Gericht frei.
Nach Darstellung von Richter Vogl war einer der Angeklagten mit einem Auto und Blaulicht auf den Transporter zugefahren und hatte diesen ausgebremst. Anschließend habe der damals 22-Jährige die Frontscheibe mit schwarzer Farbe besprüht und mit einem Sturmgewehr ohne Sichtkontakt „zielgerichtet auf die Frontscheibe in Höhe des Beifahrers geschossen“. Er habe aus Habgier gehandelt und eine mögliche Tötung der Insassen billigend in Kauf genommen. Weitere Täter hätten den Transporter von hinten blockiert und aufgebrochen.
Die Insassen des Geldtransporters blieben äußerlich unverletzt. Laut Anklage entwendeten die Täter 26 der insgesamt 107 geladenen Geldkassetten, setzten eines der Tatfahrzeuge in Brand und flüchteten mit einem zweiten Wagen.
Beute von 2,4 Millionen Euro sichergestellt
Bereits kurz nach der Tat hatte die Polizei auf einem Gewerbegelände in Berlin-Neukölln das Fluchtauto, Tatwerkzeug sowie die gesamte Beute in Höhe von 2,4 Millionen Euro sichergestellt. Die Festnahme der Angeklagten erfolgte rund zwei Monate später. Der 21-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten auf Freispruch, für den geständigen 21-Jährigen beantragte die Verteidigung eine Jugendstrafe von höchstens vier Jahren.
Bei der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu tumultartigen Szenen. Aus dem Zuhörerraum fielen Beleidigungen gegen das Gericht, mehrere Störer mussten von Justizwachtmeistern aus dem Saal geführt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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