BERLIN. Eine Preiserhöhung des Berliner Gasversorgers Gasag ist vom Landgericht Berlin für unwirksam erklärt worden. Für 38 von 41 Klägern einer von der Berliner Verbraucherzentrale initiierten Sammelklage gilt demnach die Gaspreiserhöhung vom 1. Oktober 2005 nicht. Die Gasag kündigte allerdings an, Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einzulegen.Für die rund 700 000 Kunden der Gasag waren die Preise im Oktober um durchschnittlich 10,9 Prozent und im Januar nochmals um acht bis zwölf Prozent gestiegen. Die Anhebung der Tarife wurde mit höheren Ölpreisen begründet, an die der Gaspreis gekoppelt ist. Relevant ist das Urteil allerdings nur für jene Kunden, die ihre Rechnungen nur unter Vorbehalt bezahlt haben.Rechtsstreit durch alle InstanzenDie Verbraucherzentrale Berlin hatte angeführt, die Gasag habe keine schlüssigen und nachvollziehbaren Gründe für die Steigerung des Gaspreises vorgelegt. Das Gericht setzte sich mit dieser Frage in seiner Urteilsbegründung jedoch überhaupt nicht auseinander. Vielmehr entschied es, dass Kunden mit Wahltarifen als Sondertarifkunden zu bewerten sind. Für diese, so die Argumentation des Gerichts, sind die Regelungen über Preiserhöhungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gasag unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstoßen. Dies treffe aber nicht auf die allgemeinen Tarife zu. Diese gelten in der Regel für sogenannte Kochgas-Kunden, die nur kleine Gasmengen beziehen. Nach Unternehmensangaben fällt darunter knapp die Hälfte der Privatkunden. Drei der 41 Kunden scheiterten mit ihrer Klage allerdings. Sie hätten zum 1. Oktober 2005 neue Verträge abgeschlossen, deshalb basiere ihr Gaspreis nicht auf den strittigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Die Verbraucherschützer zeigten sich erfreut über das Urteil. "Das ist ein Sieg für die Berliner Gaskunden und eine richtungsweisende Entscheidung", sagte Energieexperte Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. Es sei aber zu erwarten, dass der Rechtsstreit durch alle Instanzen weitergeführt werde, womöglich sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. "Deshalb ist die Entscheidung erst ein Etappensieg", sagte Ruschinzik. Allen Gasag-Kunden empfahl er, bei künftigen Preiserhöhungen ebenfalls nur unter Vorbehalt zu bezahlen.Bei der Gasag herrschte Unzufriedenheit angesichts der Entscheidung der Berliner Richter. "Wir sind sehr enttäuscht und haben mit dem Urteil überhaupt nicht gerechnet", sagte Unternehmenssprecher Klaus Haschker. Wenn die schriftliche Begründung vorliege, werde mit Sicherheit Berufung eingelegt. Nach Ansicht des Sprechers könnte das Urteil dramatische Konsequenzen für die Gasag haben: "Im schlechtesten Fall steht der Fortbestand des Unternehmens auf dem Spiel", sagte Haschker. Die Gasag müsse Preiserhöhungen ihrer Zulieferer bezahlen. "Wenn es nicht mehr möglich ist, diese Erhöhungen an die Endkunden weiterzureichen, dann ist die Versorgungssicherheit in Berlin gefährdet."Mit dem Urteil erleiden die Gasversorger eine neuerliche Niederlage. Im Mai waren vier Preiserhöhungen in Bremen mit einer ähnlichen Argumentation wie im jüngsten Berliner Fall für ungültig erklärt worden. Im April hatte das Landgericht Hamburg nach einer Sammelklage von "Gas-Rebellen" angekündigt, die gesamte Preisbildung des Energiehändlers Eon Hanse zu überprüfen. Das Landgericht Oldenburg hatte zudem der EWE AG untersagt, die Zahlung von Preiserhöhungen mit einer Liefersperre zu erzwingen.Am heutigen Dienstag steht eine weitere wichtige Entscheidung für die Branche an: Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilt über die Klage des Energieriesen Eon gegen eine Verfügung des Kartellamts, keine langfristigen Lieferverträge mit Stadtwerken zu schließen.------------------------------Foto: Teure Energie: Die Berliner Gaspreise stiegen jüngst deutlich an.
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