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Gericht: Beleidigungen im WhatsApp-Chat - Kündigung möglich

Was hat es für Folgen, sollten wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen WhatsApp-Gruppen öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht bef...

dpa
1 Min
ARCHIV - Ein Finger berührt das WhatsApp-Logo auf einem Smartphone.

ARCHIV - Ein Finger berührt das WhatsApp-Logo auf einem Smartphone.

© Zacharie Scheurer/dpa

Ihnen kann eine außerordentliche Kündigung drohen, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich werden, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen. Eine Vertraulichkeitserwartung hänge von der Art der Nachrichten und der Größe der Gruppe ab.

Deutschlands höchste Arbeitsrichter beschäftigten sich in dem Verfahren erstmals mit der Frage, ob eine kleine WhatsApp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Die Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen in geschlossenen Gruppen von Messaging-Diensten ist nach Angaben von Fachleuten bisher uneinheitlich in Deutschland.

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