Verkehr

Gericht entscheidet: BVG darf Würmermuster nicht mehr nutzen

Mit Verkaufsartikeln im Großstadtdschungel-Design hat das Landesunternehmen viel Geld verdient. Damit ist nun Schluss. Zudem könnte es teuer werden für die BVG.

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Wimmelnde Würmer? Tanzende Flecken? Auf jeden Fall werden Schmierereien auf diesem Hintergrund fast unsichtbar. Urban Jungle wurde erdacht, um Graffititäter abzuschrecken.

Wimmelnde Würmer? Tanzende Flecken? Auf jeden Fall werden Schmierereien auf diesem Hintergrund fast unsichtbar. Urban Jungle wurde erdacht, um Graffititäter abzuschrecken.

© imago/Mario Schwarz

Berlin - Manch einen erinnert es an wimmelnde Würmer. Andere sehen nur ein Chaos aus roten, blauen und schwarzen Flecken. Urban Jungle: So nennen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das Muster, das bis heute ihr Erscheinungsbild mitbestimmt – von Sitzbezügen bis hin zu Souvenirs. Doch nun hat das Landgericht Hamburg dem Landesunternehmen die Nutzung des wirren Wimmelmusters verboten, von wenigen Ausnahmen abgesehen. In einem jahrelangen Rechtsstreit, der sich um die Verwendung dieses Designs dreht, hat der Gestalter Herbert Lindinger einen Durchbruch erzielt.

Der Kläger hat nicht auf ganzer Linie gewonnen. Gleichwohl hält das Urteil für den größten kommunalen Verkehrsbetrieb Deutschlands schmerzhafte Forderungen bereit. So entschied das Gericht, dass das Verkehrsunternehmen Merchandising-Artikel, Druckererzeugnisse und die meisten anderen Dinge, auf denen das Großstadtdschungel-Muster prangt, herausgeben muss – „zum Zwecke der Vernichtung“.  Außerdem gestanden die Richter dem Designer einen Anspruch auf Schadenersatz zu. Damit der Betrag errechnet werden kann, muss die BVG unter anderem mitteilen, wie viel Geld es mit dem Wimmelmuster verdient hat. „Ein Erfolg auf ganzer Linie“, sagte Lindingers Anwalt Christian Donle. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Kontrovers, hip, chaotisch wie Berlin

Nach einer achtstündigen mündlichen Verhandlung im August hat die 10. Zivilkammer einigen Lesestoff zusammengestellt. 37 Seiten umfasst das Urteil mit dem Aktenzeichen 310 O 44/19. Hinzu kommen über 40 weitere Seiten, die bunt bedruckt sind – untypisch für Entscheidungen dieser Art.

So hat das Gericht in einer Art BVG-Souvenirkatalog zusammengestellt, auf wie vielen Verkaufsartikeln das Würmermuster prangt. Ob Badeshorts, Brustbeutel, Halstücher, Fächer, Socken oder Seidenkrawatten: Die Auswahl ist groß – bis heute, wie ein Blick ins Internet ergibt. Wie weitere Bilder zeigen, wimmeln die Würmer auch auf Geschäftsberichten, Berlkönig-Rufbussen, Adidas-Turnschuhen und Sitzbezügen. Kontrovers, hip, chaotisch wie Berlin: Man kann schon nachvollziehen, warum das Design für das BVG-Marketing so wichtig war.

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Doch nach Meinung von Herbert Lindinger schmückt sich die BVG mit falschen Federn. Der mittlerweile 88 Jahre alte Grafiker, Industriedesigner, Ausstellungsgestalter und Hochschullehrer hat nicht nur U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse entworfen. Als Subunternehmer des heute nicht mehr existierenden Bahnherstellers Waggon Union gestaltete Lindinger & Partner auch ein Designkonzept für die West-Berliner S-Bahn-Baureihe 480. Dabei ging es unter anderem um den Innenraum – inklusive der Sitze.

„Amorph-unruhig“ – um Graffititäter abzuschrecken

In den Vorserienzügen, die 1986 den Betrieb aufnahmen, waren die Bezüge noch anders gestaltet. Doch später kam man überein, dass ihr Muster „amorph-unruhig“ sein sollte. Schmierereien sollten darin untergehen, Graffititäter entmutigt werden. Das Design, das Lindinger 1989 präsentierte, war aber nur für die neuen Züge der S-Bahn vorgesehen, die damals in West-Berlin von der BVG betrieben wurde, so der Kläger. Doch die BVG habe es seitdem für viele andere Dinge genutzt – ohne Genehmigung, ohne Vertrag.

Der Designer wandte sich an die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner. So kam 2018 der Rechtsstreit ins Rollen, in dem die erste Instanz nun ein Urteil gefällt hat. Das Landgericht Hamburg kam zu der Überzeugung, dass Lindinger Schöpfer der Muster sei, um die es in dem Verfahren geht. Als „Werke der angewandten Kunst“ seien sie urheberrechtlich geschützt, Lindinger sei „originärer Inhaber der Urheberrechte“. Die BVG habe widerrechtlich gehandelt, weil sie sich nicht die Nutzungsrechte besorgt habe. 

Bei Zuwiderhandlung drohen der BVG-Chefin Haft

Allerdings sei Lindingers Klage nur teilweise begründet. Ein Beispiel: Seine Forderung, dass die BVG auch Sitzbezüge aus U-Bahnen und Bussen herausgeben muss, sei unverhältnismäßig. „Auf einen Schlag müssten in allen betroffenen Fahrzeugen die Sitze entfernt werden“, hieß es. So lange wären die Bahnen und Busse nicht nutzbar – was den Berliner Nahverkehr „ganz erheblich“ beeinträchtigen würde, wie die Richter meinten.

Auch diese Bussitze tragen das Wimmelmuster. In Fahrzeugen soll das Design erhalten bleiben, entschied das Landgericht Hamburg. Doch die Klägerseite ist damit nicht einverstanden und geht in die Berufung.

Auch diese Bussitze tragen das Wimmelmuster. In Fahrzeugen soll das Design erhalten bleiben, entschied das Landgericht Hamburg. Doch die Klägerseite ist damit nicht einverstanden und geht in die Berufung.

© Berliner Zeitung/Peter Neumann

Doch die Forderungsliste an die BVG, die am Ende übrig blieb, ist nach Einschätzung der Klägerseite immer noch beachtlich. Danach darf das Unternehmen das Muster nicht mehr vervielfältigen und damit versehene Gegenstände nicht mehr verbreiten. Geschehe dies doch, drohe der BVG ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, oder der Vorstandsvorsitzenden Eva Kreienkamp insgesamt bis zu zwei Jahre in Ordnungshaft.

Kläger will in die nächste Instanz gehen

Das bedeutet auch: Wenn ein Sitzbezug mit dem Wimmelmuster beschädigt wird, darf er nicht mehr damit ausgebessert werden. Laut Urteil muss die BVG für den Zeitraum nach Dezember 2008 außerdem auflisten, wie viel Sitze mit dem Muster bezogen waren und wie viele Fahrgäste befördert wurden. Auch habe sie mitzuteilen, wie viel Umsatz und Gewinn sie mit Merchandising-Artikeln im Dschungel-Design erzielt hat. Diese Angaben sollen dazu dienen, die Höhe des Schadenersatzes zu berechnen, so Rechtsanwalt Donle. Noch gravierender: Mit Ausnahmen der Sitze in U-Bahnen und Bussen soll die BVG alle Waren mit dem Muster herausgeben, damit sie vernichtet werden können.

Kein Wunder, dass die Entscheidung bei der BVG auf wenig Gegenliebe stößt. „Eine Vernichtung der in den Fahrzeugen befindlichen Sitze ist durch das Urteil nicht angeordnet. Der Vertrieb der Merchandising-Produkte darf hingegen nicht mehr erfolgen“, fasste Sprecher Jannes Schwentu zusammen. „Allerdings möchten wir grundsätzlich darauf hinweisen, dass der Kläger zu vier Fünfteln mit seinen Anträgen unterlegen ist, im Übrigen ist die BVG unterlegen.“ Deshalb: „Wir prüfen aktuell, ob wir gegen das Urteil in Berufung gehen.“

Allerdings will auch der Kläger vor dem Oberlandesgericht Hamburg Berufung einlegen, wie sein Anwalt Christian Donle mitteilte. Mit der Entscheidung, dass das Muster nicht von U-Bahn- und Bussitzen entfernt werden müsse, ist man dort nicht einverstanden. Eines ist klar: Für Juristen bleibt der Großstadtdschungel ein fruchtbares Gebiet.

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