Ein Gericht im niederländischen Limburg hat die Pfändung von Konten der Versandapotheke DocMorris für rechtmäßig erklärt. Damit erzielt die Apothekerkammer Nordrhein einen ersten Erfolg in einem Streit, der sich über Jahre zieht.
Hintergrund sind deutsche Ordnungsgelder, die das Unternehmen trotz rechtskräftiger Beschlüsse nicht bezahlte. Ein niederländischer Gerichtsvollzieher konnte bereits einen Teil der offenen Summe eintreiben, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet.
Worum es in dem Streit mit DocMorris geht
Am Anfang steht eine Preiswerbung. Bereits 2020 hatte das Landgericht Stuttgart dem Versender eine bestimmte Form der Preiswerbung untersagt.
DocMorris warb jedoch weiter mit den beanstandeten Preisangaben. Die Apothekerkammer Nordrhein zog deshalb erneut vor Gericht und beantragte Ordnungsgelder.
Im Juli 2024 verhängte das Landgericht Stuttgart ein erstes Ordnungsgeld von 50.000 Euro. Die Beschwerde dagegen wies das Oberlandesgericht Stuttgart im Dezember 2024 zurück, womit der Beschluss rechtskräftig wurde.
Weil die Werbung weiterlief, folgte im April 2025 ein zweites Ordnungsgeld über 60.000 Euro. Im Oktober 2025 kam ein drittes über 100.000 Euro hinzu, das inzwischen ebenfalls rechtskräftig ist.
Nach Angaben der Kammeranwälte von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen sollen dem deutschen Staat durch nicht gezahlte Ordnungsgelder in den vergangenen Jahren Beträge in Millionenhöhe entgangen sein.
Warum die DocMorris-Pfändung in den Niederlanden lief
Ordnungshaft lässt sich im Ausland nicht vollstrecken – darauf wies das Landgericht Stuttgart die Kammer hin. Es empfahl aber, die Beschlüsse in den Niederlanden vollstrecken zu lassen, und stellte dafür die nötigen Formulare bereit.
Die Apothekerkammer beauftragte daraufhin einen niederländischen Gerichtsvollzieher. Dieser erwirkte die Pfändung der Konten von DocMorris und trieb einen Teilbetrag der Ordnungsgelder ein.
DocMorris klagte gegen die Pfändung vor dem Gericht in Limburg. Das Unternehmen hielt die Kammer für nicht zur Vollstreckung befugt, da die Zahlung an die Staatskasse zu erfolgen habe. Zudem warf der Versender der Kammer vor, die Gelder für eigene Zwecke einbehalten zu wollen, statt sie weiterzuleiten.
Wie das Gericht in Limburg entschied
Das Gericht wies die Klage zurück und erklärte die Pfändung für rechtmäßig. Die Apothekerkammer sei berechtigt, rechtskräftige Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland zu vollstrecken, so die Richter laut Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert.
Eine gesonderte Ermächtigung sei dafür nicht nötig, solange die Landesoberkasse die Beitreibung nicht selbst übernommen habe. „Die Niederländer können sich nicht hinter der Grenze verstecken und deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse ignorieren“, sagte Bongers-Gehlert.
Urteil noch nicht rechtskräftig – Berufung möglich
Entschieden ist der Fall damit noch nicht. DocMorris kann innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Die Kammeranwälte werten den Erfolg dennoch als „Fingerzeig in die richtige Richtung, dass und wie Ordnungsgeldbeschlüsse zumindest innerhalb der EU vollstreckt werden können“.
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DocMorris gilt als größte Versandapotheke Europas und zählt mehr als elf Millionen Kunden, von denen die meisten in Deutschland leben. Die Firmenzentrale liegt seit 2004 im niederländischen Heerlen, nahe der deutschen Grenze.
Auf dem deutschen Markt setzte der Konzern im ersten Quartal 2026 nach Angaben der Deutschen Apotheker Zeitung umgerechnet 327,2 Millionen Euro um – ein Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zudem übernahm DocMorris die frühere deutsche Versandapotheke Apo-Rot.
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