Deutschland darf mutmaßliche ausländische Straftäter an Länder ausliefern, in denen die Polizei Verdächtige häufig foltert. Die Auslieferung eines Verdächtigen ist nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur unzulässig, wenn in dem Staat systematisch Menschenrechte verletzt werden oder für den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine "konkrete" Foltergefahr besteht. Der Zweite Senat traf die Entscheidung mehrheitlich. Zwei Richter stimmten dagegen. Seiten 4 und 5
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