Medienrecht

Gericht erlaubt Großteil der Spiegel-Berichterstattung über Ulmen

Das Landgericht Hamburg hat die meisten Anträge des Schauspielers gegen das Nachrichtenmagazin abgewiesen. Nur eine Passage zu einem Termin auf Mallorca wurde untersagt.

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Ulmen wehrt sich gegen Berichterstattung.

Ulmen wehrt sich gegen Berichterstattung.

© Soeren Stache/dpa

Im Rechtsstreit um die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Spiegel über Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen hat das Landgericht Hamburg die meisten der angegriffenen Passagen für zulässig erklärt. Nur in einem Punkt hatte Ulmen Erfolg.

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, durfte das Magazin über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben. Ulmen kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde einlegen.

Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen gegen fünf Passagen der Artikel beantragt, um deren weitere Verbreitung zu unterbinden. Lediglich in Bezug auf einen Abschnitt war sein Antrag erfolgreich. Die übrigen Äußerungen erklärte das Gericht für zulässig.

Voraussetzungen für Verdachtsberichterstattung erfüllt

Das Magazin durfte demnach über Gewaltvorwürfe berichten. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe zudem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten. Auch das hielt das Gericht für zulässig. Der Spiegel habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor. Auch Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger seien zulässig.

Untersagt wurden dagegen bestimmte Äußerungen zu einem aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca. Der Spiegel teilte am Freitag mit, er habe seine Berichterstattung diesbezüglich „leicht geändert und dies durch einen Transparenzhinweis entsprechend kenntlich gemacht“. Gegen diesen Teil der Entscheidung will das Magazin Widerspruch einlegen.

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Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft

Der Spiegel hatte zuerst über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet. Die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Itzehoe sprach Ende März von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen und verwies zugleich auf die fortbestehende Unschuldsvermutung. Ulmen weist die Anschuldigungen zurück, gefälschte pornografische Aufnahmen verbreitet zu haben, die Fernandes darstellen sollen.

Der 50-jährige Ulmen und die 44-jährige Moderatorin und Schauspielerin Fernandes waren seit 2011 ein Paar und gaben im vergangenen Jahr ihre Trennung bekannt. Sie haben eine gemeinsame Tochter.

Die Vorwürfe lösten eine Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen aus. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte Mitte April einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Erstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. (mit AFP)

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