Gericht

Rückschlag für den Senat: Görlitzer Park bleibt nachts weiter geöffnet

Die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks bleibt ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht beanstandet die Zuständigkeit.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Park nachts offen bleiben muss.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Park nachts offen bleiben muss.

© Christophe Gateau/dpa

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg bleibt vorerst auch nachts geöffnet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Senatsumweltverwaltung gegen die Aussetzung der festgelegten Öffnungszeiten zurückgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Nach Auffassung des 11. Senats ist die entsprechende Allgemeinverfügung rechtswidrig, weil die Senatsverwaltung für deren Erlass nicht zuständig war.

Die Behörde hatte am 23. Februar 2026 angeordnet, dass der Park ab dem 1. März nur noch zwischen 6 und 22 Uhr, in den Sommermonaten bis 23 Uhr, geöffnet sein sollte.

Fünf Anwohnerinnen und Anwohner wehrten sich dagegen mit einer Klage und einem Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag Anfang Juni statt. Die nun erfolglose Beschwerde des Senats richtete sich gegen diese Entscheidung.

Gericht vermisst konkrete Weisung an den Bezirk

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Senatsverwaltung anstelle des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg handeln durfte. Die Behörde berief sich darauf, im März 2024 zulässigerweise von ihrem Eingriffsrecht Gebrauch gemacht zu haben. Zur Begründung der Öffnungszeiten verwies sie darauf, dass der Görlitzer Park vollständig innerhalb eines kriminalitätsbelasteten Ortes liege.

Das Oberverwaltungsgericht sah die Voraussetzungen für das Eingriffsrecht jedoch nicht als erfüllt an. Dafür hätte das Bezirksamt eine konkrete Weisung der Senatsverwaltung missachten müssen. Eine Weisung, bis Ende März 2024 Öffnungszeiten festzulegen, habe die Behörde aber nicht ausgesprochen.

Vielmehr habe sie die Festlegung von Öffnungszeiten lediglich für einen unbestimmten späteren Zeitpunkt verlangt. Zudem habe die Forderung unter dem Vorbehalt gestanden, dass der Gesetzgeber zunächst die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffe. Daraus ergab sich nach Auffassung des Gerichts keine Zuständigkeit der Senatsverwaltung für die spätere Anordnung.

Senat verteidigte Zaun als Teil seiner Sicherheitsstrategie

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Senatsumweltverwaltung an ihrem Vorgehen festgehalten und Beschwerde eingelegt. Sprecherin Petra Nelken erklärte damals, die Behörde sei weiterhin überzeugt, dass der Zaun rund um den Görlitzer Park ein wichtiger Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen Kriminalität und insbesondere Drogendelikte sei.

Die fünf Kläger gehören nach dem damaligen Bericht auch dem Bündnis „Görli zaunfrei“ an. Mit ihrem erfolgreichen Eilantrag hatten sie erreicht, dass die angeordneten Öffnungszeiten zunächst nicht durchgesetzt werden dürfen. Diese Aussetzung bleibt nach dem aktuellen Beschluss bestehen.

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