Eilantrag gescheitert

Gericht: Heilpraktiker dürfen keine Tattoos mehr entfernen

Die Verordnung greife zwar in die Berufsfreiheit ein, dies sei aus Gründen des Gemeinwohls aber gerechtfertigt, entschied das Gericht.

Sophie Barkey Team News dpa/sba
1 Min
Eine Frau lässt sich per Laser ein Tattoo entfernen (Archivbild).

Eine Frau lässt sich per Laser ein Tattoo entfernen (Archivbild).

© dpa/Carsten Koall

Ein Unternehmen, das entsprechende Behandlungen weiter anbieten wollte, hatte gegen dieses Verbot vergeblich einen Eilantrag gestellt. Das Unternehmen habe keinen Anspruch darauf, die Behandlungen weiter von Heilpraktikern durchführen zu lassen, befand das Gericht. Die Verordnung greife zwar in die Berufsfreiheit ein, dies sei aus Gründen des Gemeinwohls aber gerechtfertigt.

Außerdem habe das Unternehmen gut zwei Jahre Zeit gehabt, sich darauf einzustellen, denn so lange habe eine Übergangsfrist gegolten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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