Feuerwerk

Gericht kippt kommunales Feuerwerksverbot: Das könnte Folgen für ganz Deutschland haben

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein stellt klar: Kommunale Feuerwerksverbote sind unzulässig. Warum sich das auf ganz Deutschland auswirken kann.

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Feuerwerkskörper gehen an Silvester hinter der Oberbaumbrücke in den Nachthimmel hoch.

Feuerwerkskörper gehen an Silvester hinter der Oberbaumbrücke in den Nachthimmel hoch.

© Paul Zinken

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine von der Gemeindeverwaltung Föhr-Amrum erlassene Verordnung, mit der ein Feuerwerksverbot ausgesprochen wurde, für unzulässig erklärt. Die Gemeinde hatte sich dabei auf das Landes-Immissionsschutzgesetz gestützt. Ein Feuerwerkshändler klagte gegen das Verbot und bekam nun recht.

Das Gericht erklärte, dass solche Verbote ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Wörtlich heißt es in der Begründung: „Ein solches Verbot fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sprengstoffrecht.“ Damit dürfen Kommunen nicht eigenmächtig Feuerwerksverbote erlassen.

Feuerwerkshändler freut sich, Polizei und Tierschützer nicht begeistert

Die Entscheidung hat Signalwirkung: Obwohl der Beschluss nur den konkreten Fall betrifft, ist es doch eine klare Ansage an andere Kommunen, die eigenständig über Böllerverbote entscheiden. Der Feuerwerkshändler Pyroland, der hinter der Klage steht, bezeichnet das Urteil als wichtigen Präzedenzfall und wendet sich auf Facebook direkt an Feuerwerksfans: „Ihr seht, wenn Eure Gemeinde gemein werden sollte, weil sie vor den grauen Herren, die den Menschen die Freude stehlen wollen, kuschen, dann habt ihr hier quasi den Holzpflock für die Spaßvampire.“

Die Gewerkschaft der Polizei in Schleswig-Holstein schrieb auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein: „Das Ziel ist, bundesweit Einsatzkräfte besser zu schützen. Bedauerlicherweise werden Kolleginnen und Kollegen der Polizei sowie weiterer Behörden ebenso wie Rettungskräfte insbesondere zu Silvester angegriffen und teils schwer verletzt.“

Eva Krautter, Landessprecherin des Naturschutzbunds (Nabu) Schleswig-Holstein, richtet den Fokus besonders auf die Tiere: „Die Böllerei verursacht auch bei unseren Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und sie müssen mit ihrer Energie haushalten. Die Wildtiere und Vögel werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in absolute Panik.“

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Was bedeutet das für Berlin?

Berliner Bezirke dürfen das Zünden von Böllern per Allgemeinverfügung oder im Einzelfall auf bestimmte Zeiträume begrenzen. Die entsprechenden Ausnahmen sind im Sprengstoffgesetz verankert und gelten unabhängig von eventuellen bundesweiten Lockerungen. Die Einschränkungen betreffen vor allem dicht bewohnte Gebiete, in denen Polizei und Rettungsdienste regelmäßig mit erhöhtem Einsatzaufkommen rechnen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein erging im Eilverfahren. Ein Termin für die Verhandlung in der Hauptsache steht noch nicht fest. Er wird den Angaben des Gerichts zufolge aber nicht vor dem Jahreswechsel stattfinden.

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