Fernverkehr

Erfolg für Deutsche Bahn: Konzern muss ICE-Wettbewerbern doch nicht feste Fahrzeiten einräumen

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Netzagentur gekippt. Die Bahn gewinnt im Eilverfahren. Konkret geht es um den Einstieg des italienischen Konkurrenten Italo.

4 Min
Die Deutsche Bahn hat im Streit um den deutschen Fernverkehr einen Erfolg vor Gericht erzielt.

Die Deutsche Bahn hat im Streit um den deutschen Fernverkehr einen Erfolg vor Gericht erzielt.

© Julian Stratenschulte/dpa

Die Deutsche Bahn hat im Streit um den deutschen Fernverkehr einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Vorgabe der Bundesnetzagentur gekippt, die dem italienischen Konkurrenten Italo den Einstieg erleichtern sollte.

Es ging um die sogenannte Wettbewerberklausel. Sie hätte die Infrastrukturtochter DB InfraGo verpflichtet, auf stark ausgelasteten Strecken einen Teil der Kapazitäten für Konkurrenten freizuhalten. Das Gericht erklärte die Klausel per Eilbeschluss für rechtswidrig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Was das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat

Das Gericht sah für die Wettbewerberklausel keine rechtliche Grundlage. Weder aus dem europäischen noch aus dem nationalen Eisenbahnrecht ergebe sich eine Pflicht, eine solche Klausel in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.

Hinzu kommt ein zweites Problem: Die Vorgabe tauge gar nicht, um ihr eigentliches Ziel zu erreichen. „Zudem ist die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen“, heißt es in der Begründung.

Nach Auffassung des Gerichts wäre die Regelung zu schwach, um Investitionen anzustoßen. Es werde „keine Investitionsentscheidung von dem Vorhandensein der Wettbewerberklausel abhängig gemacht werden“.

Keine eigenen Lounges für die Konkurrenz an den Bahnhöfen

Auch eine zweite Vorgabe hielt vor Gericht nicht stand. Die Bundesnetzagentur wollte die Bahn verpflichten, Wettbewerbern an Bahnhöfen Flächen für eigene Lounges einzuräumen.

Das Gericht lehnte ab, diese Lounges als Serviceeinrichtungen einzustufen. Die dort erbrachten Leistungen seien nicht „eisenbahnbetriebsbezogen“. Für solche Angebote sei die Bundesnetzagentur nicht zuständig.

Worum sich der Streit dreht: Die Vorgabe der Bundesnetzagentur

Den Anstoß für die Regelung gab eine Beschwerde von Italo bei der Bundesnetzagentur. Das italienische Unternehmen wollte bessere Bedingungen für neue Anbieter auf dem knappen deutschen Schienennetz erreichen.

Am 17. Juli entschied die Behörde, dass DB InfraGo auf besonders nachgefragten Korridoren künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber abgeben muss. Betroffen wären Abschnitte mit Kapazitätsobergrenzen, etwa an den Knoten München und Frankfurt.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Im Konfliktfall dürfte ein einzelnes Unternehmen dort nur noch 60 bis 75 Prozent der Fernverkehrskapazitäten bekommen. So sollte sichergestellt werden, dass mindestens ein Konkurrent der Deutschen Bahn tatsächlich fahren kann.

Warum die Deutsche Bahn gegen die Klausel klagte

Greifen sollte die Klausel erstmals beim Netzfahrplan für 2028, der 2027 erstellt wird. Dafür hätte die DB InfraGo der Behörde bis zum Herbst 2026 angepasste Nutzungsbedingungen vorlegen müssen.

Die DB InfraGo zog gegen den Beschluss der Netzagentur vor Gericht. Die Anordnung berge „erhebliche rechtliche und praktische Risiken für die Kapazitätsbewirtschaftung“, erklärte das Unternehmen im August.

Die Klausel verschärfe zudem „das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität“. Die Bahn argumentierte, Streit über einzelne Trassen zu bestimmten Zeiten werde dadurch deutlich zunehmen.

Was das Urteil für Italo bedeutet

Das Verwaltungsgericht betonte ausdrücklich, dass es nicht über den Markteintritt eines einzelnen Unternehmens entschieden habe. „Gegenstand war allein die Frage der Rechtmäßigkeit der konkreten Wettbewerberklausel“, hieß es.

Für Italo heißt das: Die Vorgabe, die dem Anbieter verlässlich Kapazitäten sichern sollte, ist vorerst vom Tisch. Über die eigenen Ausbaupläne des Unternehmens sagt das Urteil nichts.

Italo will nach eigenen Angaben 3,6 Milliarden Euro in den deutschen Markt investieren. Vorgesehen sind 30 Hochgeschwindigkeitszüge und 56 tägliche Verbindungen ab Frühjahr 2028. Geplant ist der Stundentakt zwischen München, Frankfurt, Köln und Dortmund sowie eine Verbindung alle zwei Stunden zwischen München, Berlin und Hamburg.

Bislang beherrscht die Deutsche Bahn den Fernverkehr mit einem Marktanteil von rund 95 Prozent. Größter Konkurrent ist bisher das Münchner Unternehmen Flix.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner