Frankfurt (Oder). Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat die Verfassungsmäßigkeit der Drittstaatenregelung für Asylbewerber angezweifelt. Die Richter stoppten die Abschiebung eines staatenlosen Palästinensers, der über die Tschechische Republik nach Deutschland eingereist war, da sie aufgrund von Berichten von amnesty international bezweifelten, daß Tschechien ein sicherer Drittstaat sei. Asylbewerber würden möglicherweise von Tschechien ohne Asylverfahren wieder in ihre Herkunftsstaaten zurückgeschickt, hieß es (Az: 3 L 116/96 A). +++
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