Der Streit über ein Grundstücksgeschäft am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie droht die Beziehungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund erheblich zu belasten. Am 14. Dezember verhandelt das Verwaltungsgericht über eine Klage der Oberfinanzdirektion (OFD), die vom Land Berlin 7,1 Millionen Mark eintreiben will.Die Senatsfinanzverwaltung zeigt sich enttäuscht über die gerichtliche Auseinandersetzung. Es sei "misslich", wenn der Bund nur dann an einer Kooperation mit dem Land Berlin interessiert sei, wenn er sich wie bei der Steuerreform eine Gegenleistung des Senats erhoffe, sagte der Sprecher der Finanzbehörde, Klaus Dittko. OFD-Sprecher Helmut John, sagte dagegen, er verstehe die Haltung des Landes Berlin nicht. Die Forderungen des Bundes seien absolut berechtigt. Möglicherweise versuche das Land Berlin aber, seine "finanziellen Verpflichtungen hinauszuschieben, um den eigenen Landeshaushalt zu entlasten". Die Auseinandersetzung vor Gericht geht auf den Verkauf eines rund 2 100 Quadratmeter großen Grundstücks im Jahr 1992 zurück. Das Land Berlin hatte die bundeseigene Fläche an der Friedrich-/ Ecke Zimmerstraße damals als "vorläufig Verfügungsberechtigter" an die Central European Development Corporation (CEDC) verkauft. Sie wollte am Checkpoint Charlie ein American Business Center errichten. Weil für das Grundstück im Nachhinein eine dichtere Bebauung mit größerer Geschossfläche geplant wurde, erhöhte sich der Wert der Flächen und damit auch der Kaufpreis. Statt der zunächst veranschlagten 8 000 Mark pro Quadratmeter kletterte der Verkehrswert auf rund 11 200 Mark. Eigentlich hätte die CEDC den Preisaufschlag bereits im Juni 1995 an das Land Berlin bezahlen müssen. Doch dazu kam es wegen der Immobilienflaute nicht. Berlin stundete dem Investor den Betrag. Bis heute hat Berlin lediglich den vorläufigen Kaufpreis von rund 16,5 Millionen Mark erhalten. "Der Bund kriegt sein Geld. Aber erst dann, wenn wir es auch bekommen haben", vertröstet der Sprecher der Finanzbehörde. Leidtragende sind derweil die Alteigentümer der Mauergrundstücke am Checkpoint Charlie. Nach dem Mauergrundstücksgesetz stehen ihnen 75 Prozent des Verkaufserlöses aus den Grundstücksgeschäften zu. Da der Bund bisher nur eine Teilsumme erhalten hat, haben die Alteigentümer auch nur einen Teil bekommen.Kritik von AlteigentümernEiner der Alteigentümer ist der Münchner Architekt Franz Langer. Er rechnete nach dem Fall der Mauer fest damit, dass er sein Grundstück zurückerhalten würde. Doch das Land Berlin verkaufte die Flächen lieber an den Groß-Investor CEDC, hinter dem so klangvolle Namen wie der des Kosmetik-Erben Ronald Lauder standen. Lauder stieg jedoch später aus, und von den geplanten fünf Neubaublöcken wurden bis heute erst drei realisiert. Mehrere Grundstücke, darunter das von Langer im Block 200, sind noch immer unbebaut. "Berlin hat blind auf Namen wie Lauder vertraut. Das hat sich gerächt", kritisiert Langer. "Hätte man uns Alteigentümer nicht übergangen, wäre der Checkpoint Charlie längst bebaut." Rechtlich unhaltbar ist für Langer, dass Berlin dem Investor Gelder zu Lasten eines Dritten stundet. Dass ein Grundstücksstreit zwischen Berlin und dem Bund vor Gericht landet, ist ein seltener Vorgang. Zwar hat es bereits in der Vergangenheit immer wieder Konflikte gegeben, doch konnten die Zwistigkeiten in der Regel außergerichtlich beigelegt werden. "Wir müssen in diesem Fall klagen, sonst machen wir uns den Alteigentümern gegenüber schadensersatzpflichtig", sagt OFD- Sprecher Helmut John.Sollte sich eine Entscheidung vor Gericht länger hinziehen, löst sich das Problem möglicherweise auf andere Art. Die Checkpoint Charlie KG will im kommenden Jahr mit dem Bau der beiden ausstehenden Blöcke beginnen. Die gestundeten Geldbeträge will der Investor "innerhalb der Frist" bis zum Frühjahr 2001 zurückzahlen.Das Business Center steht erst zum Teil // Am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie sollte nach Plänen aus dem Jahr 1992 ein American Business Center mit Büro- und Geschäftshäusern sowie mit Wohnungen entstehen.Die Central European Development Corporation (CEDC) wollte für mehr als eine Milliarde Mark fünf Neubaublöcke errichten.Wegen der Immobilienflaute konnte bislang nur ein Teil des Projekts realisiert werden. Bisher stehen drei der fünf Häuser: Die Blöcke 106 (Philip-Johnson-Haus), 201A und 201B.Zuständig für die weitere Bebauung am ehemaligen Grenzübergang ist nicht mehr die CEDC, sondern deren Nachfolger, die Checkpoint Charlie KG.Sie will die Gestaltung wie geplant verwirklichen. Im nächsten Jahr soll der Bau des Blocks 200 und des Blocks 105 an der Friedrichstraße beginnen. Bis 2003 sollen die Häuser stehen.Die Checkpoint Charlie KG will bis zum Frühjahr 2001 den gestundeten Anteil des Kaufpreises bezahlen. Der Bund hat Berlin wegen des Betrags in Höhe von 7,1 Millionen Mark verklagt.BERLINER ZEITUNG/KATRIN BORN Blick auf den ehemaligen Grenzübergang. Der Streit um den Verkaufserlös nach Grundstücksgeschäften im Block 200 geht jetzt vor Gericht.
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