Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat die Klage gegen die Rabatte der Lidl Plus App abgewiesen. Über die eigentliche Streitfrage, ob diese App-Preise fair sind, hat das Gericht dabei gar nicht entschieden. „Wir sind sachlich nicht zuständig“, begründete der Richter die Entscheidung.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Aus Sicht der Verbraucherschützer benachteiligen Rabatte, die es nur über die App gibt, bestimmte Kundengruppen.
Warum das Gericht die Klage gegen die Lidl Plus App abwies
Der vzbv hatte verlangt, dass Lidl die Rabattierung über die App unterbindet. Doch das Oberlandesgericht kam über eine formale Hürde nicht hinaus. Grundsätzlich ist das Gericht zwar für Verbraucherschutzfragen zuständig. Die Verbraucherschützer stützten ihre Klage aber auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses regelt die Benachteiligung „bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse“ – und ist laut Gericht nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet.
Deshalb gehöre der Fall in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sondern vor das Landgericht, sagte der Richter. Eine inhaltliche Entscheidung über den Diskriminierungsvorwurf fiel damit nicht.
Was die Verbraucherschützer Lidl vorwerfen
Aus Sicht des vzbv verstoßen die App-Rabatte gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Sie diskriminierten ältere, behinderte oder jüngere Menschen, so die Argumentation der Verbraucherschützer.
Lidl begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Ein Unternehmenssprecher verwies auf die Bedienbarkeit der Anwendung. „Bei der Weiterentwicklung der App legen wir großen Wert auf eine einfache und intuitive Bedienbarkeit, um die Nutzung für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen so zugänglich wie möglich zu gestalten“, schrieb der Sprecher.
Ähnliche Klagen gegen Netto und Penny – jetzt ist der BGH am Zug
Der Streit um App-Rabatte beschäftigt die Justiz an mehreren Stellen. Der vzbv ging zuletzt in vergleichbaren Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor.
Diese Klagen wurden abgewiesen, unter anderem wegen fehlender Belege. Rechtskräftig sind die Urteile aber nicht. Weil eine Revision zugelassen wurde, muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.
Streit um Preistransparenz nach der Preisangabenverordnung
Neben dem Diskriminierungsvorwurf gibt es einen zweiten juristischen Angriff – mit anderer Begründung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben Unterlassungsanträge gegen Lidl und Penny eingereicht.
Hier geht es nicht um Diskriminierung, sondern um die Preisangabenverordnung. Beworben würden App-Preise, ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf ohne App gelte.
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Die Verfahren sind laut den Verbraucherschützern bei den Landgerichten in Heilbronn und Köln anhängig. Gegen Netto ist ein weiteres Verfahren in Vorbereitung, gegen Rewe würden juristische Schritte geprüft.
In Heilbronn dreht sich der Fall um eine Prospektwerbung für Fleischwaren mit unterschiedlichen Preisen – je nachdem, ob jemand die Lidl Plus App nutzt oder nicht.
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