Am 28. August beginnt am Landgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung um Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz vom März 2015. Nach Angaben des Gerichts fordern 30 Kläger Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Person.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kläger argumentieren, dass die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei und der Absturz dadurch erst ermöglicht worden sei. Der Staat hafte deshalb für die entstandenen Schäden. Verhandelt wird der Fall in Braunschweig, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat.
Copilot steuerte Flugzeug absichtlich in den Abgrund
Am 24. März 2015 war die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich in den Abgrund gesteuert hatte.
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist nach Einschätzung des Gerichts fraglich. In einer ersten Bewertung hält es das Landgericht für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz leisten muss. Betroffene könnten denselben Schaden stattdessen bei der Fluggesellschaft geltend machen, so das Gericht.
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